Foto-Recht
Schmerzensgeld für Fotomontagen?
Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Prinz gab im fotoMagazin 09/1995 Auskunft über Schadensersatzansprüche der VIPs gegenüber der Presse
In einer bekannten deutschen Illustrierten erscheint auf der Titelseite eine Fotomontage. Sie zeigt im herzförmigen Blumenkranz Prinzessin Caroline von Monaco mit Brautschleier neben Vincent Lindon. Die Schlagzeile: "Ici Paris will wissen: Hochzeit im September! Caroline im Glück!" Die Prinzessin wendet sich gegen diese Veröffentlichung mit dem Argument, die Heiratsabsichten seien unzutreffend. Sie verlangt Schmerzensgeld und eine Richtigstellung auf der Titelseite.
Prominentenfotos zieren regelmäßig die Titelblätter der Presse. Als "absolute Personen der Zeitgeschichte" ist es ihnen versagt, nach einer Veröffentlichung Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu verlangen. Grundsätzlich müsste sich Prinzessin Caroline gefallen lassen, wenn Hochzeitsbilder publiziert werden. Allerdings wird im Fall der Fotomontage und der begleitenden Schlagzeile der Eindruck erweckt, die Prinzessin würde Heiratspläne schmieden. Da dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine aus Text und Bild resultierende unwahre Tatsachenbehauptung, deren Verbreitung unzulässig ist. Der Bundesgerichtshof erkannte sogar eine schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Fürstentochter an und hielt sowohl eine Richtigstellung als auch Schmerzensgeld für erforderlich. Anknüpfungspunkt sei, so die Richter, der mit der Veröffentlichung erzielte Gewinn. Der jetzt zu entrichtende Betrag müsse hoch genug sein, um vor einer unzulässigen Bildverwertung abzuschrecken. Diese Entscheidung wird von vielen als Beginn einer neuen Ära gewertet. Während bislang die Höhe der Schmerzensgelder wegen rechtsbeeinträchtigender Bildveröffentlichungen durchaus überschaubar war, müssen jetzt sechsstellige Beträge einkalkuliert werden. Es war wohl die Hoffnung des Bundesgerichtshofes, damit die einschlägige Boulevardpresse zu disziplinieren.