Foto-Recht
Die wichtigsten Webmaster-Pflichten
Impressum
Egal, ob Onlineshop oder private Webseite: Das Teledienstegesetz (§6 TDG) schreibt vor, dass jede Internetpräsenz mit einer Anbieterkennzeichnung ausgestattet ist. Durch diese soll für den Besucher klar erkennbar sein, wer für die Inhalte verantwortlich zeichnet. Üblicherweise wird diese Kennzeichnung unter dem Begriff "Impressum" verlinkt. Das Impressum muss von jeder Unterseite mit einem Klick erreichbar sein, ein Link auf der Startseite genügt nicht. Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Auch was genau im Impressum zu stehen hat, ist klar geregelt.
* Name und Postanschrift, bei Juristischen Person der Firmenname sowie die Vertretungsberechtigten
* Telefonnummer und E-Mail-Adresse
* Evtl. Nennung einer Aufsichtsbehörde
* Registernummer wie zum Beispiel die des Handelsregisters
* Bei gewerblichem Bezug der Webseite zur eigenen Berufsausbildung Angabe der Kammer, Berufsbezeichnung und der berufsrechtlichen Regelungen
* Angabe der Umsatzsteuerident-Nr. bei Handel in der EU
Urheberrecht
Wenn Sie eine Webseite erstellen, schaffen Sie (bei bestimmten Voraussetzungen) ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Damit gilt, dass Layout, Grafiken, Bilder und alle weiteren Inhalte nicht ohne Ihre Zustimmung von Dritten genutzt werden dürfen. Gleiches gilt jedoch auch umgekehrt: Auch Sie dürfen keine Inhalte anderer ohne deren Zustimmung nutzen. Informationen zum Urheberrecht, zu Fragen bei der Webseitengestaltung, den Kopierschutzvorschriften plus einer Urteilssammlung finden Sie auf der Seite http://www.internetrecht-rostock.de.
Bildnisrecht
Vorsicht bei Bildern, die Sie in Ihrer Webseite präsentieren. Wenn auf diesen Fotos Personen gezeigt werden, müssen Sie die Einwilligung des oder der Abgebildeten erteilt bekommen haben. Dies regelt das "Recht am eigenen Bild", §22 des Kunsturhebergesetzes. Ausnahmen gelten für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und für Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk der Zeitgeschichte und für Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz können übrigens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter http://www.bildnisrecht.de.
Haftung für Inhalte und Links
Dass Sie für die Inhalte Ihrer eigenen Webseite haftbar gemacht werden können, versteht sich von selbst. Strafbar sind zum Beispiel das Aufrufen zu Straftaten, volksverhetzende Schriften oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Haftbar gemacht werden können Sie aber auch für Inhalte, die Sie gar nicht erzeugt haben. Dies gilt zum Beispiel für Texte, die von Ihren Besuchern in Foren oder Gästebüchern verfasst wurden, oder auch für externe Webseiten, auf die Sie verlinken. Doch keine Sorge: Nach neuster Rechtsprechung sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Forum ständig zu überwachen. Lediglich, wenn Sie auf einen rechtswidrigen Eintrag hingewiesen werden, müssen Sie diesen löschen. Unklar ist die Rechtssituation jedoch bei externen Links. Hier sollten Sie in jedem Fall regelmäßig die Inhalte der verlinkten Seiten kontrollieren. Hierzu sollten Sie auch den Text unter "Disclaimer: sinnvoll oder nutzlos?" lesen.