Foto-Recht

Disclaimer: sinnvoll oder nutzlos?

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 "Haftung für Links" - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
"Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten." Solche oder ähnliche Texte tummeln sich auf zahllosen deutschen Webseiten. Mit diesen so genannten Disclaimern wollen Webmaster einen Haftungsausschluss für auf der eigenen Webseite implementierten Links auf fremde Webseiten erreichen. Hört sich wichtig an, ist aber juristisch völlig sinnlos, wenn nicht sogar schädlich. Das zitierte Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil sogar eindeutig betont, dass ein genereller Haftungsausschluss für Inhalte auf die man verlinkt, nicht zulässig sei. Ein Disclaimer hat also juristisch keinerlei Wert - und hat zudem noch negative Auswirkungen. Ein solcher Text könnte bei Ihren Besuchern die Frage aufwerfen, warum Sie auf Inhalte überhaupt verlinken, wenn Sie sich von deren Inhalten an anderer Stelle ausdrücklich distanzieren. Auch könnte der Disclaimer den Eindruck erwecken, dass Sie sich auf dubiose Fremdinhalte zu verlinken und sich mit dem Haftungsausschluss selbst einen "Freibrief" ausstellen wollen. Deshalb haben solche Disclaimer auf keiner Webseite etwas zu suchen. Wenn Sie jedoch partout nicht auf einen Haftungsausschluss verzichten wollen, finden Sie auf der Webseite www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm eine Vorlage, die Sie kostenfrei übernehmen dürfen. Dort werden neben externen Links auch eigene Inhalte, Datenschutzrichtlinien und Urheberrechtsbestimmungen aufgeführt. Rechtssicherheit gibt aber auch dieser Disclaimer nicht.

Quelle: Internet Intern 02/2006