Foto-Recht

Internetrecht – Impressum auch bei Facebook

Geschäftlich genutzte Facebook-Seiten brauchen ein Impressum urteilte das Landgericht Aschaffenburg und gab somit einer einstweiligen Verfügung gegen ein Stadtjournal statt. Dieses führte zwar Adresse und Telefonnummer auf seiner Facebook-Seite, machte jedoch keine Angaben zur Gesellschaftsform. Diese zählt jedoch laut Paragraph 5 des Telemediengesetzes zu den so genannten Pflichtangaben. Dazu muss das Impressum leicht erkennbar sein.
Es sei allerdings nicht notwendig, das Impressum direkt auf den Facebook-Seiten zu führen, meinte das Gericht, zulässig wäre in diesem Fall auch eine Verlinkung auf das Impressum der eigenen Website.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/ab

Quelle: internet magazin 01/2012