Foto-Recht

Juristische Highlights 2011 - Google-Bildersuche

[Anm.: Dies ist ein Ausschnitt aus dem Gesamtartikel "Juristische Highlights 2011"]

Wie schon 2010 hat der BGH auch 2011 eine Entscheidung zur Google-Bildersuche treffen müssen. In seinem Urteil vom 29. April 2010 (Aktenzeichen: I ZR 69/08) war der BGH zu dem Schluss gekommen, dass ein Urheber sich nicht dagegen wehren könne, dass Vorschau-Bilder und Links auf seine Originaldateien im Rahmen einer Suchmaschine nach entsprechenden Anfragen angezeigt würden. Dies gelte jedenfalls dann, so die Karlsruher Richter, wenn er selbst seine Bilder ohne technische Schutzvorkehrungen gegen ein Auffinden bzw. Anzeigen ins Internet gestellt habe.
In seinem Urteil vom 19. Oktober 2011 (Aktenzeichen: I ZR 140/10) hat der BGH nun seine Linie mit vergleichbarer Argumentation bestätigt. Der Betreiber einer Suchmaschine, von der die Vorschaubilder als Suchergebnisse angezeigt würden, hafte nicht für die Anzeige von urheberrechtlich geschützten Werken. Gäbe es keine technischen Schutzmaßnahmen, so könne von einer Einwilligung des Urhebers ausgegangen werden.

Der Autor Michael Rohrlich ist Rechtsanwalt und unter anderem auf das Recht der neuen Medien spezialisiert. (http://www.ra-rohrlich.de)

Quelle: internet magazin 02/2012