Foto-Recht

Dürfen Wettbewerbsfotos honorarfrei in Werbeprospekten verwendet werden?

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Prinz gab im fotoMagazin 07/1995 Auskunft über Urheberrecht bei Wettbewerbsfotos

"Vor vier bis fünf Jahren nahm ich an einem Fotowettbewerb teil", schreibt uns ein fM-Leser. "Mein Bild wurde nicht ausgezeichnet, und ich bekam die Aufnahme nie zurück. Seit dieser Zeit erscheint das Foto jedoch jährlich in einer Werbebroschüre. Habe ich Anspruch auf ein entsprechendes Honorar?"
Bei Fotowettbewerben sind die Teilnahmebedingungen nicht selten mit der Abrede verbunden, dass der Fotograf in eine Verwendung der Bilder einwilligt. Der Veranstalter erhält so eine große Anzahl von Bildrechten zum Nulltarif. Ich habe Zweifel, ob derartige Klauseln in Teilnahmebedingungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würden. Nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Pauschale Rechtseinräumungs-Klauseln sind aber nicht mit einem wesentlichen Grundsatz des Urheberrechtes, nur so wenige Rechte wie möglich zu übertragen, in Einklang zu bringen. Die Folge: Ist die Klausel unwirksam, so kann der Veranstalter des Wettbewerbs nicht über die Bildrechte verfügen. Aus diesem Grunde erfolgte seit Jahren die Veröffentlichung unrechtmäßig. Ich rate Ihnen, sich an den Veranstalter zu wenden. Verlangen Sie eine angemessene Lizenz und fordern Sie vom Veranstalter Auskunft über die eventuell erfolgte weitere Bildverwertung. Sollte Ihr Foto ohne Namensnennung veröffentlicht worden sein, besteht außerdem der Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Lizenzbetrages.

Quelle: fotoMagazin 07/1995