Foto-Recht

Aufnahmen von Pferden

Frage von Fouad Farah:

Wie ist die Rechtslage, wenn der Eigentümer einer Sache (z. B. eines Pferdes) einem Fotografen erlaubt, sein Pferd zu fotografieren und dafür vereinbarungsgemäß ein paar Abzüge erhält, ohne dass über die spätere Verwendung der Bilder näher gesprochen wurde und das Foto später auf einem kommerziell sehr erfolgreichen Puzzle erscheint?


Antwort von RA Dr. Endress Wanckel:

Der Fotograf ist Urheber des Bildes und darf dem Hersteller des Puzzles Nutzungsrechte an seinem Bild einräumen. Der Eigentümer des Pferdes hat keine urheberrechtlichen Ansprüche. Er könnte nur aus seinem Eigentum oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen versuchen, Ansprüche durchzusetzen, allerdings mit äußerst geringen Erfolgsaussichten. Grundsätzlich dürfen fremde Sachen (auch Tiere) sogar ohne Zustimmung fotografiert werden, eine Einwilligung ist nur erforderlich, wenn die Sache sich nicht an einem öffentlich zugänglichen Ort befindet. Der Eigentümer des Pferdes hat eine rechtlich verbindliche Einwilligung ohne Einschränkungen erteilt. Er könnte daher nur dann ein zusätzliches Honorar erfolgreich durchsetzen, wenn dies für kommerzielle Nutzungen ausdrücklich vereinbart worden wäre oder er vom Fotografen arglistig getäuscht wurde, etwa durch die falsche Behauptung, nur für private Zwecke zu fotografieren. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn es um ein Personenfoto ginge: Beim Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG), das aber für Tier- und Sachfotos nicht gilt, liegt zwar im Zweifel eine Einwilligung in die Veröffentlichung eines Fotos vor, wenn der Abgebildete eine Entlohnung (z. B. Abzüge) erhalten hat, der Wert muss aber angemessen zur späteren Nutzung sein. Abzüge reichen dafür bei kommerziell erfolgreichen Nutzungen nicht aus. Das Model muss ferner über die beabsichtigte Verwendung der Bilder aufgeklärt worden sein. Der Pferdebesitzer würde hingegen vor Gericht wahrscheinlich leer ausgehen. Es hängt somit von der Fairness des Fotografen ab, ihn am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen. Ein gutes Beispiel dafür, dass auch bei Fotos von fremden Sachen und Tieren immer schriftliche Vereinbarungen getroffen werden sollten, welche die Verwendung und Honorierung regeln.

Quelle: fotoMagazin 08/2009