Foto-Recht

Rechtliches zum Thema Garten-Fotografie

Im eigenen Garten befindet man sich rechtlich auf sicherem Terrain. In öffentlich zugänglichen Gärten nicht unbedingt. Nicht so sehr wegen des Urheberrechts: Zwar können kunstvoll angelegte Gärten ebenso wie Gebäude urheberrechtlichen Schutz genießen, in der Praxis wird dieser aber (gegenüber Fotografen) selten in Anspruch genommen. Wer Fotos öffentlicher Gärten zum Verkauf anbietet, sollte dennoch daran denken. Zusätzlich befindet sich der Fotograf oft nicht auf öffentlichem, sondern auf privatem Grund (auch in Schlossgärten etc.). Es bedarf der Zustimmung des Besitzers/Pächters, wenn fotografiert wird. Auch hier gilt: Wird es nicht explizit verboten, dann kann der Amateur fotografieren und die Bilder auch (ohne Gewinnabsicht) frei zeigen. Erst bei kommerzieller Nutzung ist eine Erlaubnis nötig. Professionelle Fotografen holen diese vor dem Shooting ein – auch wenn der Garten nur die Kulisse für Hochzeitsfotos darstellt.

Quelle: fotoMagazin 05/2018