Foto-Recht

Bildrechte (3)

Darf ich alles und jeden fotografieren, wie, wann und wo ich will? Und welche Regeln gelten in Bezug auf eine Veröffentlichung? Welche Urheberrechte habe ich als Fotograf? Das Themenspektrum Bildrechte ist weitläufig - die Fotozeitschrift Foto Praxis (Markus Siek/jw) lieferte Ihnen in der Ausgabe 1/13 alle wichtigen Antworten

Wer bei einem Städtetrip fleißig fotografiert, macht sich um die Frage, welche Rechte er dabei beachten muss, meist wenig Gedanken. Dabei lauern einige Fallstricke - vor allem, wenn Sie Ihre Fotos im Internet veröffentlichen oder gar kommerziell anbieten wollen. Zunächst zu Fotos, auf denen Personen abgebildet werden. Grundsätzlich dürfen Sie Personen ohne deren Zustimmung fotografieren. Es sei denn, Sie verletzen deren Persönlichkeitsrechte - etwa, indem Sie Aufnahmen in intimen Momenten machen. Komplizierter wird es hingegen, wenn Sie Fotos veröffentlichen wollen: Dann gilt es, das Recht am eigenen Bild zu beachten und sich entsprechend juristisch abzusichern (siehe unten).

Während den meisten wohl auch ohne Jurastudium bewusst sein dürfte, dass man nicht einfach jemanden fotografieren und diese Bilder verkaufen darf, sind andere Bereiche des Bildrechts weniger offensichtlich. So gilt es beispielsweise grundsätzlich, das Hausrecht zu beachten. Aufnahmen in Stadien, Zoos, Flughäfen, Museen oder Bahnhöfen sind zwar erlaubt, deren kommerzielle Verwendung ohne Einwilligung der Hausherren aber nicht. Sofern Sie von öffentlichem Gelände, also Straßen oder Fußgängerwegen, fotografieren, müssen Sie solche Vorgaben nicht beachten. So dürfen Sie natürlich in Städten Architektur fotografieren - auch Einfamilienhäuser und angeschlossene Gärten. Einzige Einschränkung: nur von einem öffentlich zugänglichen Standort und ohne die Verwendung technischer Hilfsmittel. Einen Kran auf dem Gehweg aufzustellen, um über eine Begrenzungsmauer oder eine Hecke fotografieren zu können, ist also nicht zulässig. Vorsicht ist geboten, wenn es um das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Motive geht: Das gilt beispielsweise auch für den beleuchteten Eiffelturm in Paris. Denn beleuchtet ist der Eiffelturm ein lichtgestalterisches Kunstwerk, das Sie zwar fotografieren, dessen Fotos Sie ohne Zustimmung aber nicht kommerziell verwenden dürfen. Gleiches gilt auch für Fotografien von anderen Kunstobjekten. Umgekehrt haben Sie als Fotograf natürlich auch das Urheberrecht an Ihren Aufnahmen. Das heißt: Niemand darf Ihre Fotos ohne Ihre Zustimmung in irgendeiner Form verwenden. Auf dieses Urheberrecht müssen Sie nicht mit einem Vermerk hinweisen - es gilt automatisch.


Ausnahmen für das „Recht am eigenen Bild"
Grundsätzlich hat jeder selbst das Recht, zu bestimmen, ob Fotos von ihm veröffentlicht werden oder nicht. In der Praxis ist es aber kaum umsetzbar, dass Fotografen jede Person, die zufällig im Hintergrund eines Bildes auftaucht, um Erlaubnis fragen. Deshalb gibt es für das Recht am eigenen Bild Ausnahmen. So ist eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn eine Person nur undeutlich erkennbar ist, auf dem Bild nur als „Beiwerk" auftaucht - zum Beispiel auf Landschaftsbildern, wenn die Person bei Menschenversammlungen (Stadion, Demonstrationen etc.) aufgenommen wurde oder wenn es sich um Bilder handelt, die das Zeitgeschehen dokumentieren. Hiermit wird der Bereich der Pressefotografie abgedeckt - auch der Wirkungsbereich der Paparazzi.


Model-Release-Verträge
Wollen Sie Fotos veröffentlichen, auf denen Personen porträtiert werden, brauchen Sie deren Einverständnis. Grundsätzlich würde dafür eine mündliche Zustimmung reichen, aber um mögliche Unstimmigkeiten auszuschließen, sollten Sie mit der Person einen schriftlichen Model-Release-Vertrag abschließen. In diesem wird Ihnen vom Model das Recht eingeräumt, die entsprechenden Fotos zu verwenden. Ob es dabei zeitliche oder bestimmungstechnische Einschränkungen gibt, lässt sich frei vereinbaren. Einen Mustervordruck für solch einen Vertrag finden Sie unter https://fotopraxis.net/workshops-2/%e2%80%82%e2%80%82%e2%80%824-model-release-vertragsvordruck/

Quelle: Foto Praxis 1/13