Veröffentlicht am: 10.07.2024 um 10:53 Uhr:
Auto und Verkehr: Parken verboten - Abgesenkte Bordsteine
» Verboten ist das Parken an niedrigen Bordsteinkanten. Die Absenkung soll beispielsweise Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Kinderwagen das Überqueren der Straße erleichtern. Anders als oft gedacht gibt es dabei auch keine Ausnahme bei Grundstückseigentümern, deren Ein- und Ausfahrt hinter einem gesenkten Bordstein liegt. Die Geldstrafe fällt mit 10 Euro allerdings überschaubar aus. «
Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 06 - 23