Veröffentlicht am: 11.07.2024 um 12:07 Uhr:
Auto und Verkehr: Parken verboten - Unübersichtliche Stellen
» Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss mit einem 35-Euro-Knöllchen rechnen. Wird jemand behindert oder steht das Auto länger als eine Stunde im Weg, steigt die Geldbuße auf 55 Euro. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert, sind es bereits 100 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg. In der Fahrschule gelernt, aber oft vergessen 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten. Ist rechts von der Fahrbahn ein Radweg müssen sogar 8 Meter Abstand eingehalten werden. «
Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 06 - 23