Veröffentlicht am: 16.01.2026 um 19:20 Uhr:
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Recht: Gute Antwort - Fahrverbot
» Darf ich entscheiden, wann ich den Führerschein abgebe?
Im Bußgeldbescheid wird oft eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung eingeräumt. Die Voraussetzung ist, dass gegen die verurteilte Person in den zwei Jahren vor dem Delikt kein Fahrverbot verhängt wurde. Und auch bis zur Bußgeldentscheidung kein Fahrverbot verhängt ist. Ist das der Fall, hat man die Möglichkeit, den Zeitpunkt für das Fahrverbot in dieser Schonfrist selbst zu bestimmen. Ansonsten beginnt das Verbot mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. «
Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023