Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 18:16 Uhr:
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Recht: Gut zu wissen - Kinder auf dem Rad
» Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren.
Bis sie zehn Jahre alt sind, können sie diesen weiter benutzen.
Ein Elternteil darf den Nachwuchs auf dem Bürgersteig begleiten.
Der ADAC empfiehlt, dass Kinder erst nach Abschluss der schulischen Radfahrausbildung selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen, dann kennen sie auch die Verkehrsregeln.
Für alle, die sich noch mehr Fahrübung für den Nachwuchs wünschen, bietet der ADAC Fahrradtrainings für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 15 Jahren. Diese können Schulen über die Regionalclubs kostenlos anfordern. «
Die Experten: Frank Hahn ist Fachreferent für Verkehrserziehung und Sicherheitsprogramme, Anne Benz Syndikusrechtsanwältin für Verkehrsrecht und Christian Berndt arbeitet als Senior Referent im Ressort Tourismus
https://adac.de/fahrrad-kinder
Quelle: ADAC Motorwelt - Ausgabe 03-2023