Veröffentlicht am: 31.08.2024 um 18:33 Uhr:

Recht: Aus dem Verkehrsrecht - Führerschein weg bei Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Auch wenn Sie einen E-Scooter nutzen wollen, sollten Sie lieber nüchtern sein. Warum, das erklärt dieser Artikel aus der Zeitschrift ACV PROFIL...

» Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch auf dem E-Scooter eine Trunkenheitsfahrt in der Regel zum kompletten Entzug der Fahrerlaubnis führt. Die Richter sehen keine geringere Gefährdung im Vergleich zu Alkoholfahrten mit dem Auto, denn der Zusammenstoß mit einem E-Scooter könne für einen dadurch stürzenden Fußgänger oder Radfahrer ganz erhebliche, sogar tödliche Verletzungen nach sich ziehen. Das OLG wies auch auf möglicherweise notwendige Ausweichmanöver anderer motorisierter Verkehrsteilnehmer hin, wenn diesen einem alkoholisierten E-Scooter-Nutzer begegnen.

In dem verhandelten Fall war ein Mann mit 1,64 Promille auf einem E-Scooter angehalten worden. Das Amtsgericht verhängte zunächst eine Geldstrafe und ein sechsmonatiges Fahrverbot. Zu wenig für die Staatsanwaltschaft, sie ging in Revision und bekam von der nächsthöheren Instanz Recht (OLG Frankfurt a. M. Az. 1 Ss 276/22). «


Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 05-23

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