Veröffentlicht am: 07.08.2024 um 19:24 Uhr:
Recht: Gute Antwort - Fahren in Österreich
» Sind Hybridfahrzeuge von IG-L-Tempolimits ausgenommen?
Nein, die Ausnahme bei Tempolimits infolge des Immissionsschutzgesetzes für Luft (IG-L) gilt nur für reine E-Autos. Darunter fallen auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Sie dürfen auf österreichischen Autobahnen auch auf Strecken mit den Umweltlimits die generell erlaubten 130 km/h fahren - es sei denn, es ist unabhängig vom IG-L eine andere, niedrigere Geschwindigkeit angeordnet. Hybridfahrzeuge werden behandelt wie reine Verbrenner. «
Quelle: Marlene Irausek in der ADAC Motorwelt - Ausgabe 03 - 2023