Veröffentlicht am: 18.09.2024 um 12:40 Uhr:
Bundesregierung: „Inklusion ist eine Daueraufgabe“
» Bundeskanzler Scholz hat auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, an ein wichtiges Jubiläum erinnert: Seit 30 Jahren heiße es in Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Besonders in Zeiten, in denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Landes herausgefordert werde, brauche es Menschen, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen, sagte der Kanzler in seiner Rede. Und appellierte, dass es mehr Zusammenhalt und Inklusion brauche. Außerdem erläuterte er, welche inklusionspolitischen Vorhaben die Bundesregierung bislang umgesetzt hat, und was sie sich für die weitere Legislaturperiode noch vorgenommen hat.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Bundesregierung setzt sich laut Scholz dafür ein, eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf den Weg zu bringen. Damit würden auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen künftig dazu verpflichtet werden, Barrieren abzubauen.
- Bereits im nächsten Jahr soll das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft treten. Neue Computer und Handys müssten dann zum Beispiel barrierefrei bedienbar sein.
- Zu Beginn dieser Legislatur hat die Bundesregierung außerdem bereits das „Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“ verabschiedet. Dadurch können Arbeitgeber, wenn sie einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, höhere Lohnkostenzuschüsse erhalten.
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen so ausgerichtet werden, dass die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser gelingt. Dazu wird die Bundesregierung laut Scholz demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen.
Im Jahr 1994 beschloss der Bundestag die Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. In seiner ursprünglichen Fassung hatte das Grundgesetz diese Benachteiligung nicht ausdrücklich verboten. Die Behindertenrechtsbewegung ab Anfang der 1970er und das UN-Jahr der Behinderten 1981 rückten das Thema in den Fokus.
Lesen Sie hier die Mitschrift der Rede:
Lieber Herr Dusel,
liebe Frau Bentele,
sehr geehrte Gäste,
in diesem Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz, 75 Jahre Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Man könnte meinen, damit sei eigentlich alles gesagt. Denn Artikel 1 schützt den Wert- und Achtungsanspruch eines jeden Menschen, und zwar unabhängig von seinen speziellen Eigenschaften, unabhängig vom sozialen Status und unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ganz einfach Kraft seines Menschseins. Man könnte meinen, mit Inkrafttreten des Grundgesetzes seien die Belange von Menschen mit Behinderungen konsequent beachtet worden. Doch wir wissen, dass es leider nicht so war. Unser Grundgesetz formuliert richtige und notwendige Ansprüche. Durchsetzen aber müssen wir sie. Das bleibt auch 75 Jahre später noch genauso wichtig wie am Tag, als das Grundgesetz in Kraft trat.
Das Grundgesetz feiern können wir dennoch, dank Frauen und Männern, die seinen Prinzipien zur Durchsetzung verhelfen, gegen Anfeindungen und gegen Widerstände, gegen gesellschaftliche Vorbehalte und auch immer gegen Gleichgültigkeit, gegen den schulterzuckenden Verweis auf Schwierigkeiten in der Umsetzung.
Damit sind wir bei einem weiteren ganz zentralen Jubiläum in diesem Jahr.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Obwohl das so offensichtlich ist, hat es bis 1994 gedauert, bis dieser Grundsatz vor 30 Jahren endlich ausdrücklicher und einklagbarer Teil unserer Verfassung wurde. Formell eingebracht wurde der Antrag damals von der SPD-Bundestagsfraktion unter dem Vorsitz von Hans-Jochen Vogel. Vorausgegangen war ein jahrelanges Engagement von Interessenvertretungen und Verbänden behinderter Menschen. Dahinter standen damals wie heute Frauen und Männer, die sich mit ihrem Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderung um die Achtung der Menschenwürde in unserem Land insgesamt verdient machen – Frauen und Männer wie Sie.
Ihnen allen möchte ich ganz herzlich für Ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Demokratie danken. Bitte bleiben Sie dran! Bleiben Sie hartnäckig, und bleiben sie auch laut!
Das gilt umso mehr in Zeiten, in denen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung herausgefordert wird, in denen Populisten mit Hass, Menschenfeindlichkeit und Ausgrenzung Stimmung machen, in denen Inklusion als Ideologieprojekt und Menschen mit Behinderungen als Belastungsfaktor verächtlich gemacht werden. Das ist unerträglich. Solche Menschenfeindlichkeit weise ich mit aller Schärfe zurück.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Antwort mehr Zusammenhalt und mehr Inklusion sein muss.
Dazu gehören gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, dazu gehört das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, und dazu gehört natürlich auch Sichtbarkeit.
So wie in den Tagen der gerade zu Ende gegangenen Paralympischen Spiele, bei denen unsere Athletinnen und Athleten uns alle mit sportlichen Höchstleistungen beeindruckt haben. Ich bin mir übrigens vollkommen sicher, dass es diese sportlichen Leistungen und die großartige Stimmung sein werden, die in Erinnerung bleiben, und nichts anderes.
Sichtbarkeit muss aber natürlich auch außerhalb großer Sportereignisse das Ziel sein, an jedem ganz normalen Tag. Dabei ist eines klar: Inklusion ist eine Daueraufgabe. Es gilt, dranzubleiben, und zwar für Bund, Länder und Gemeinden, mit großen und manchmal auch mit vielen kleinen Schritten.
Zu den größeren Schritten zählt sicherlich, dass im kommenden Jahr endlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft tritt. Dann müssen zum Beispiel neue Computer und Handys barrierefrei bedienbar sein.
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode haben wir das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes verabschiedet. Arbeitgeber können jetzt höhere Lohnkostenzuschüsse bekommen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung einstellen und beschäftigen. Und Arbeitgeber, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen, müssen eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Gut so!
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützen wir diejenigen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten müssen. Denn im eigenen Zuhause zu leben, das ist für viele nicht nur ein Herzenswunsch, sondern schafft Lebensqualität. Ich freue mich, dass wir die Mittel für dieses wichtige Programm in diesem Jahr auf 150 Millionen Euro verdoppeln konnten, und das trotz knapper Kassen.
Mit dem Mobilitätsdatengesetz erreichen wir, dass Informationen zur Auslastung von Rollstuhlplätzen in Bussen und Bahnen nun verpflichtend bereitgestellt werden. Und wir sorgen beispielsweise mit einer neuen DIN-Norm dafür, dass Ladestationen für E-Autos auch barrierefrei gebaut werden können.
Meine Damen und Herren, das alles sind Fortschritte. Aber wie der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen letztes Jahr festgestellt hat, sind wir noch lange nicht fertig mit unseren Aufgaben. Es gibt noch viele Baustellen auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft, und das gilt manchmal ganz wörtlich.
Wir brauchen zum Beispiel noch viel mehr barrierefreie oder barrierearme Wohnungen. Damit wir schneller bauen können, erarbeiten wir gerade mit den Ländern einheitliche Standards.
Wir stehen zu dem Ziel, die bestehenden gesetzlichen Ausnahmen bei der Barrierefreiheit im Nahverkehr abzuschaffen. Dazu sind wir mit den Ländern im Gespräch. Wir wollen das gemeinsam hinkriegen.
Wir sind dabei, die Werkstätten für behinderte Menschen stärker auf die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszurichten. Dazu werden wir demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Auch auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem unterstützt die Bundesregierung die Länder so gut es geht. Mit dem neuen Startchancen-Programm ist beispielsweise auch der Ausbau moderner und barrierefreier Schulen möglich.
Und schließlich darüber freue ich mich besonders geht es endlich voran mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen künftig auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet werden, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen.
Ich weiß, Sie warten auf diese Reform. Wir setzen uns dafür ein, dass sie jetzt schnellstmöglich auf den Weg gebracht wird. An die Adresse all derjenigen, die vor den Schwierigkeiten bei der Umsetzung warnen: Niemand erwartet Unmögliches. Es geht um angemessene Vorkehrungen, die den Unternehmen letztlich auch neue Kundinnen und Kunden bringen.
Meine Damen und Herren, wenn wir über Gleichstellung reden, schauen wir natürlich auch über Deutschland hinaus. Sie wissen es: Menschen mit Behinderungen gehören weltweit zu den am stärksten benachteiligten Gruppen. Deshalb rücken wir die Inklusionspolitik auch international in den Fokus. Im Oktober gibt es erstmals überhaupt eine G7-Ministerkonferenz zum Thema Inklusion und Behinderung, und im kommenden April richten wir hier in Berlin gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance den dritten Global Disability Summit aus. Dort werden wir konkrete Maßnahmen und Verpflichtungen diskutieren, um die Situation von Menschen mit Behinderungen weltweit zu verbessern.
„Demokratie braucht Inklusion“ Sie bringen es mit Ihrem Motto hervorragend auf den Punkt, lieber Herr Dusel. Und Sie leben es, mit Ihrem beherzten, leidenschaftlichen Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gleiches gilt für die Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die Beschäftigten bei den Leistungserbringern, die vielen Ehrenamtlichen, Familien und Freunde.
Ihnen allen sage ich heute vielen Dank für ihren Dienst für andere, vielen Dank für ihren Dienst an unserer Demokratie.
Wenn ich heute einen Wunsch äußern darf, dann ist es dieser: Bleiben wir gemeinsam dran. Schönen Dank! «
Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 11. September 2024