Veröffentlicht am: 20.12.2024 um 08:02 Uhr:

Köln: Stadt Köln weitet Öffentlichkeitsbeteiligung aus

Ab 1. November 2025 gelten die Leitlinien voraussichtlich für alle politischen Gremien

» Der Rat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 beschlossen, dass die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelwerk zur Beteiligung der Kölner*innen in allen politischen Gremien in Köln angewendet werden. Es ist der nächste Schritt, nachdem die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln seit 2018 Stück für Stück ausgebaut und weiterentwickelt wurde. Die Ausweitung auf alle politischen Gremien steht unter Vorbehalt des Beschlusses des Haushalts durch den Rat der Stadt Köln und die Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Was bedeutet die flächendeckende Anwendung der Leitlinien?

Mit der flächendeckenden Anwendung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird sichergestellt, dass die Auseinandersetzung mit Bürger*innenbeteiligung in Köln nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel ist. Das heißt ausdrücklich nicht, dass immer und überall Bürger*innenbeteiligung durchgeführt wird. Aber: Bürger*innenbeteiligung wird von Anfang an mitgedacht und dort durchgeführt, wo sie sinnvoll und möglich ist.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker: "Beteiligung ist in Köln ein fester Bestandteil guter und frühzeitiger Planungen. Dadurch erreichen wir, dass unsere Planungen besser zu den Bedürfnissen der Kölnerinnen und Kölner passen, damit Konflikte frühzeitig erkannt und bearbeitet werden können, damit Entscheidungen mehr Akzeptanz finden und letztendlich damit Demokratie bereits auf kommunaler Ebene erlebbar gemacht werden kann."

Was regeln die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln?

Die Kölner Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung sind ein gemeinsames Ergebnis der Kölner Stadtgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung. Sie regeln, wie die Kölner*innen in Planungsprozesse einbezogen werden können und welche Strukturen und Instrumente es dafür in Köln gibt. Kern der Leitlinien sind die Standards für erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung, die die Anforderungen an Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln definieren.

Wo gelten die Leitlinien schon jetzt?

Die Leitlinien wurden 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und zunächst in drei Bezirksvertretungen (Kalk, Lindenthal und Nippes) sowie im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün angewendet. Seitdem wurden sie Schritt für Schritt ausgeweitet. Heute gelten sie bereits in allen Bezirksvertretungen, im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, im Verkehrsausschuss sowie im Stadtentwicklungsausschuss.

Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2024

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt

Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 17. Dezember 2024

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