Veröffentlicht am: 03.01.2025 um 07:36 Uhr:

Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz

Zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz hat der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, vor dem Deutschen Bundestag folgende Rede am 17. Oktober 2024 in Berlin gehalten

» Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben uns vor mehr als 20 Jahren, also damals in den Agenda-Jahren, vorgenommen, die elektronische Patientenakte einzuführen, ein Instrument, welches die Versorgung in unserem Gesundheitswesen hätte deutlich verbessern können. Über 20 Jahre lang ist uns dies trotz Milliardeninvestitionen bestürzenderweise nicht gelungen. Wir haben daher im März 2023 in unserer Digitalisierungsstrategie einen neuen Anlauf genommen, der jetzt schon Früchte trägt. Denn wir haben mit zwei Gesetzen, nämlich dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, die Voraussetzungen geschaffen, dass nach mehr als 20 Jahren im Januar 2025 die elektronische Patientenakte endlich kommt.

Das ist ein Durchbruch für unsere Medizin. Wir haben sogar das Glück, dass wir mit einer besonders modernen Struktur starten können. Länder, die uns voraus gewesen sind, haben die Struktur aufgebaut, als es die modernen Sprachmodelle und das Confidential Computing noch nicht gab. Daher bekommen wir jetzt eine besonders moderne Struktur. Hier besteht so etwas wie die Gnade der späten Geburt. Wir nutzen den späten Beginn, um eine besonders moderne Strategie aufzubauen.

Das heutige Gesetz ist von großer Bedeutung. Denn das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz ist das Gesetz, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Technologie auch im Alltag schnell, zuverlässig und nutzerfreundlich funktioniert. Dazu zählt zum Beispiel, dass die Systeme miteinander kommunizieren können. Dazu zählt zum Beispiel, dass sich die elektronische Patientenakte schnell öffnen lässt. Dazu zählt zum Beispiel, dass Befunde schnell in die elektronische Patientenakte eingestellt werden können.

Damit das funktionieren kann, bekommt die Digitalagentur entsprechende Rechte. Bei den technischen Vorgaben soll sie nicht nur darauf achten, ob etwas formal den technischen Standards entspricht, sondern auch darauf, ob es im Alltag schnell genug funktioniert. Wenn Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftler oder Patientinnen die elektronische Patientenakte zum Beispiel auf dem Smartphone verwenden, soll sie auch als eine Hilfe gesehen werden. Man soll nicht über viele Minuten nur eine Eieruhr auf dem Bildschirm sehen, weil die Geräte nur theoretisch funktionieren, aber nicht in der Praxis. Darum geht es bei dem Gesetz heute. Wir wollen mit der Digitalagentur sicherstellen, dass die Dinge nicht nur theoretisch funktionieren, sondern auch im Praxisalltag. Das ist das Ziel des heutigen Gesetzes.

Wir haben hier viel zu gewinnen. 50 Prozent der Krebserkrankungen sind, wenn sie fortgeschritten sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr heilbar. Wir können bei den Demenzerkrankungen, bei den neurodegenerativen Erkrankungen derzeit keine Heilung erzielen. Wir haben hier nur eine Chance, schnell zu wirklichen Durchbrüchen zu kommen: Das ist der Weg über die Verfahren der künstlichen Intelligenz, um mit modernen Methoden neue Wirkkonzepte zu entwickeln und auch zu testen. Deutschland wird hier eine Vorreiterrolle spielen, weil der Datensatz, der in der Routineversorgung aufgebaut wird, in seiner Größe und Generalisierbarkeit und auch in der Tiefe der Daten weltweit einmalig ist.

Somit haben wir hier eine Chance, die über das deutsche Gesundheitssystem hinausgeht. Wir werden mit dieser Telematikinfrastruktur und mit diesen drei Gesetzen tatsächlich einen Beitrag zur Forschung weltweit leisten können. Dieser Datensatz, der hier aufgebaut wird, verbessert die Behandlung und die telemedizinische Versorgung, aber auch die Forschung. Somit ist es ein sehr wichtiges Gesetz, welches man in seiner Bedeutung nicht unterschätzen darf. Es wird zu einer wesentlichen Modernisierung unserer Versorgung beitragen und im Übrigen auch dazu, dass wir mit erhöhtem medizinischem Bedarf bei zurückgehenden oder stagnierenden Arztzahlen klarkommen. Denn diese moderne Infrastruktur ermöglicht es auch, langfristig im Rahmen der Telemedizin, der Telepharmazie und der Forschung mit weniger Personal eine steigende Zahl von Patienten zu versorgen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. «


Quelle: Bulletin 99-4 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 18. Oktober 2024

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