Veröffentlicht am: 17.01.2025 um 17:38 Uhr:

Köln: Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern läuft nach 30 Jahren ab

Die Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern auf den Friedhöfen Westhoven, Lehmbacher Weg, Rath-Heumar, dem Friedhof Steinneuer Hof (Flure: 009R, 009CR) und dem Südfriedhof (Flure: 52 KR, 72 UR, 74 UR, 84 RA, 104 RA, 105 RA, 106 RA, 107 RA, 107 ARA, 108 RA, 108 ARA, 109 RA, 109 ARA), in denen in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1995 bestattet worden ist, endet nun nach 30 Jahren Ruhezeit.

» Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten haben jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen.

Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0221/221-25127. «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 10. Januar 2025

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