Veröffentlicht am: 17.01.2025 um 17:38 Uhr:
Köln: Nutzungszeit von Reihen- und Urnenreihengräbern läuft nach 30 Jahren ab
» Eine Verlängerung und damit der Erhalt dieser Reihengrabstätten nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung weist mit einem Schild auf die anstehende Entfernung der Grabsteine und anderer Aufbauten hin. Die Nutzungsberechtigten haben jedoch die Möglichkeit, nach Einholen einer entsprechenden Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung das Grab selbst abzuräumen.
Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 0221/221-25127. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 10. Januar 2025