Veröffentlicht am: 05.02.2025 um 11:48 Uhr:

Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, zum Gesundes-Herz-Gesetz

Vor dem Deutschen Bundestag hat der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, am 6. November 2024 in Berlin zum Gesundes-Herz-Gesetz nachfolgende Rede gehalten

» Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

Ich bin dankbar, dass wir dieses wichtige Gesetz heute einbringen dürfen. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland eine große Last für die Menschen. Sie sind mitbestimmend für die Tatsache, dass wir in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eine geringere Lebenserwartung haben. Wir haben die niedrigste Lebenserwartung in Westeuropa. Ob das jetzt Spanien, Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Holland, Belgien sind, all diese Länder haben eine höhere Lebenserwartung als wir. Wir haben gleichzeitig das teuerste Gesundheitssystem in Europa. Und diese Kombination – eine schlechte Lebenserwartung und sehr hohe Kostenfaktoren – ist wesentlich damit in Zusammenhang zu bringen, dass wir bei der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Risikofaktoren nicht so gut sind.

Bei einer neueren Studie des sogenannten Commonwealth Fund, einer Organisation, die Gesundheitssysteme systematisch miteinander vergleicht, wurden zehn Länder verglichen. Deutschland lag bei der Qualität nur auf dem neunten Platz. Das kann uns nicht zufriedenstellen. Entscheidend war auch hier der Mangel an Vorbeugemedizin. Wir müssen hier also etwas machen. Daher bewertet die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie dieses Gesetz als ein sehr wichtiges Gesetz. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Stellungnahme in der Anhörung:

„Die schlechte Prognose von kardiovaskulären Erkrankungen insgesamt und die in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohe kardiovaskuläre Mortalität machen diese Initiative zu einem der wichtigsten politischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte, um die Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland zu verbessern.“ – Ich glaube, besser kann man es nicht zusammenfassen.

Wir haben mit Risikofaktoren zu kämpfen: Hochdruck – ein Risikofaktor für Herzinfarkte, Schlaganfälle, Demenz; hohe LDL-Cholesterinwerte – Risikofaktor für Herzinfarkte, Schlaganfälle, auch für Demenz, sogar für Alzheimersche Demenz; Diabetes – Risikofaktor für Schlaganfälle, Herzinfarkte, Demenz; Tabakkonsum – Risikofaktor für Herzinfarkte, Schlaganfälle, Demenz, aber auch Krebserkrankungen; Übergewicht – ein Risikofaktor für alle genannten Gesundheitsfolgen.

Daher ist dieses Gesetz von größter Bedeutung. Ein ähnliches Screeningprogramm beziehungsweise Vorsorgeprogramm in der Früherkennung wurde vor etwa zehn Jahren in England vorbereitet und umgesetzt und hat dort tatsächlich die Sterblichkeit an den genannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich gesenkt und ist ein Erfolg.

Wir befinden uns hier fest auf dem Boden der sogenannten evidenzbasierten Medizin. Das heißt, die Empfehlungen, die in den aufsuchenden Verfahren umgesetzt werden, werden durch die Fachgesellschaften entwickelt, werden dann aber in bewährter Art und Weise durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in einer evidenzbasierten Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz bringt somit den wissenschaftlichen Sachverstand und die bewährten Verfahren der Selbstverwaltung in der evidenzbasierten Medizin zusammen, um auch eine möglichst große Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Bevölkerung zu erreichen.

Besonders wichtig scheint mir der Hinweis, dass wir damit auch Kindern helfen. Es klingt ja zunächst einmal falsch, wenn Kinder schon im Alter von sieben, acht oder vielleicht zehn Jahren cholesterinsenkende Medikamente nehmen. Das klingt zunächst einmal nach einem großen Fehler. Wenn die Kinder sich bewegen würden, dann ginge es doch auch! Aber die Kinder, die entsprechend erhöhte Cholesterinwerte haben – ob sie sich viel bewegen oder wenig bewegen –, haben im Alter von 25 Jahren die Gefäße von 70- oder 80-Jährigen und häufig mit 30 schon Schlaganfälle oder Infarkte.

Somit müssen wir hier zusammenstehen. Nicht alles, was plausibel ist, ist richtig. Aber das, was wissenschaftlich gesichert ist, ist immer richtig. Und an diesem Kriterium werden wir uns hier orientieren.

Ich freue mich auf die bewährte gute Beratung in der Ampel und bitte Sie, dieses Gesetz entsprechend zu begleiten.

Danke. «


Quelle: Bulletin 107-3 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 7. November 2024

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