Veröffentlicht am: 29.03.2025 um 23:03 Uhr:

Bundesregierung: Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, bei der Konferenz „Standing with Syria: meeting the needs for a successful transition“

Bei der Konferenz „Standing with Syria: meeting the needs for a successful transition“ hat die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, am 17. März 2025 nachfolgende Rede in Brüssel gehalten

» Nach einem halben Jahrhundert Assad-Regime, nach 14 Jahren Bürgerkrieg, nach 400.000 Toten gibt es jetzt endlich neue Hoffnung für die Menschen in Syrien. Man spürt es auf den Straßen von Damaskus, Zehntausende vor der Umayyaden-Moschee, Frauen und Männer in Eisdielen. Man sieht es auch an den Tränen in den Augen der Syrerinnen und Syrer, die in deutschen Krankenhäusern oder Bäckereien arbeiten und nun – nach 14 Jahren – endlich ihre Angehörigen in Syrien wiedersehen können. Denn jetzt ist es möglich, für einen Besuch zu ihnen zu reisen.

Und doch ist es vorsichtige Hoffnung, denn viele Wunden aus der Vergangenheit bleiben. Wir sehen noch immer die Blutflecken auf dem Boden des Saidnaya-Gefängnisses. Wir sehen und fühlen noch immer die Angst vor Rache, vor Straflosigkeit und einer Rückkehr der Gewalt.

Erst vor wenigen Tagen, am Wochenende des 7. März, wurden in der syrischen Küstenregion Hunderte von Menschen getötet. Die Berichte über Hinrichtungen von Zivilistinnen und Zivilisten sind schrecklich. Es ist die Aufgabe der Übergangsregierung, weitere Gräueltaten zu verhindern und die Verantwortlichen dieser grauenhaften Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Jetzt müssen wir alle zusammenstehen, um neue Gräueltaten zu verhindern. Und wir müssen uns klar zu einem gemeinsamen Kampf gegen den Daesh bekennen. Deutschland sagt 300 Millionen Euro für die Zukunft Syriens zu – für die syrische Bevölkerung, humanitäre Hilfe, Nahrungsmittel, Wasser, Medikamente, Bildung und die Übergangsjustiz.

Denn wir alle wissen: Die Zukunft lässt sich nur gestalten, wenn alle Menschen in Syrien an ihr teilhaben können – unabhängig von Geschlecht, Religion und ethnischer Zugehörigkeit. «


Quelle: Bulletin 22-2 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21. März 2025

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