Veröffentlicht am: 15.05.2025 um 22:30 Uhr:

Köln: Neue Allgemeinverfügung zum Brüsseler Platz tritt am 15. Mai 2025 in Kraft

Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gelten ab dann täglich von 22 bis 6 Uhr

» Die Stadt Köln hat am heutigen Mittwoch, 14. Mai 2025, eine Allgemeinverfügung über ein Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz erlassen, die bestehende Allgemeinverfügung über das Verweilverbot aufgehoben und dies öffentlich bekanntgegeben. Ziel dieser Maßnahme ist weiterhin die Reduzierung des nächtlichen Lärms und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen.

Diese Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 15. Mai 2025, in Kraft. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt täglich von 22 bis 6 Uhr. Genehmigte Außengastronomie-Flächen dürfen weiterhin nur bis 22 Uhr öffnen. Hintergrund ist das in der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln genannte Argument, die Attraktivität des Platzes zu Zeiten der gesetzlichen Nachtruhe zu mindern. Der öffentliche Konsum von Alkohol ist während der Geltungszeiten verboten, das Mitführverbot bezieht sich auf offene alkoholische Getränke beziehungsweise auch alle nicht original verschlossenen alkoholischen Getränke. Der räumliche Geltungsbereich bleibt identisch zu dem des aufgehobenen Verweilverbotes. Eine Karte kann der veröffentlichten Allgemeinverfügung entnommen werden. Die Rechtsgrundlage bildet weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW.

Die Maßnahme wird unter anderem mit Lärmmessungen evaluiert. Die Einführung des Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbots wird durch verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit flankiert, beispielsweise Vermittler*innen eines extern beauftragten Dienstleisters, die Information der direkten Anwohnerschaft und der betreffenden Gewerbebetriebe, Plakate vor Ort, Beiträge in Sozialen Medien sowie einer Themenseite auf der Internetseite der Stadt Köln.

Unter Maßnahmen zum Lärmschutz am Brüsseler Platz kann die Mitteilung der Verwaltung im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden. Die Verwaltung verweist zudem auf die öffentliche Bekanntmachung und die Pressemitteilung vom 29. April 2025.

Weitere Informationen zum Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot auf dem Brüsseler Platz «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns - vom 14. Mai 2025

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