Veröffentlicht am: 13.07.2025 um 09:53 Uhr:

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Köln: 100. Grünpfeil für Radfahrer*innen installiert

Die Stadt Köln setzt ihre Vorreiterrolle in der Förderung des Radverkehrs fort und hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Das einhundertste Grünpfeilschild für Radfahrer*innen wurde an der Kreuzung Kempener Straße/Siebachstraße in Nippes installiert.

» Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem Stadtbezirk Nippes, wo Radfahrer*innen nun an mehreren Kreuzungen das Rechtsabbiegen bei Rot unter Beachtung der Sorgfaltspflicht ermöglicht wird.

Hier sind neue Fahrrad-Grünpfeile installiert worden:

Duisburger Straße/Friedrich-Karl-Straße: 2 Standorte

Niehler Straße/Auerstraße: 2 Standorte

Kempener Straße/Siebachstraße: 2 Standorte

Asternweg/Neusser Landstraße: 1 Standort

Wilhelm-Sollmann-Straße/ Meerfeldstraße: 1 Standort

Die ersten Grünpfeile für Radfahrer*innen hat die Stadt Köln sogar vor der Einführung in die Straßenverkehrsordnung umgesetzt. Schon ab Januar 2019 war Köln mit drei Standorten an der Erprobung des Grünpfeils beteiligt. Darüber hinaus lagen in Köln bereits Erfahrungen mit dem Rechtsabbiegen bei Rot vor, da im Rahmen damals geltender Regelungen herkömmliche Grünpfeile an Fahrradampeln, beispielsweise im Bereich von geöffneten Einbahnstraßen, installiert wurden. Diese Konstellation ist an insgesamt acht Standorten im Stadtgebiet vorzufinden. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Köln die Installation von Grünpfeilen für Radfahrer*innen kontinuierlich vorangetrieben. Grundlage hierfür bildeten zahlreiche Bürgerhinweise oder Anregungen im Rahmen laufender Planungen. Das Aufstellen der Schilder ist an verschiedene Kriterien des Gesetzgebers gebunden und nicht überall möglich. Die Standorte werden daher sorgfältig ausgewählt. Vorschläge für neue Fahrrad-Grünpfeile sind weiterhin willkommen per E-Mail an: fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de

Der Grünpfeil für Radfahrer*innen ermöglicht das Rechtsabbiegen auch bei Rot zeigender Ampel. Folgende Verhaltensregeln sind zu beachten:

1. Anhalten: Bei roter Ampel zunächst an der Haltelinie stoppen.

2. Umschauen: Nach dem Halten an der Kreuzung sorgfältig prüfen, dass durch das Abbiegen niemand gefährdet oder behindert wird, insbesondere querende zu Fußgehende.

3. Abbiegen: Wenn es die Situation erlaubt, dürfen Radfahrer*innen vorsichtig bei Rot rechts abbiegen.

Unter https://www.stadt-koeln.de/artikel/03942/index.html können weitere Informationen zu Grünpfeilen in Köln abgerufen werden. «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 11. Juli 2025

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