Veröffentlicht am: 24.08.2025 um 18:06 Uhr:

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Auto und Verkehr: Führerschein-Umtausch

L. Harff aus Heidenheim richtete folgende Frage an die acv-Experten: Es gibt ja die Pflicht zum Führerscheinumtausch. Ich habe aber schon einen Scheckkarten-Führerschein, muss ich den auch wechseln?

» Die Antwort lieferte Günther Schweizer, Vizepräsident des europäischen Automobilclub-Dachverbands EAC: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren mit 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit - egal, ob es sich um einen Scheckkarten oder "Papierführerschein" handelt. Der Führerschein verliert jedoch seine Gültigkeit bereits vor Januar 2033, wenn die Daten am Führerschein (Name, Geburtsdatum usw.) nicht mehr lesbar sind bzw. man am Foto nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Darüber hinaus ist in Deutschland die Umtauschfrist an das Geburtsjahr der Person bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins gebunden. Entscheidende Tabellen bzw. ein Umtauschrechner sind im Internet zu finden. «


Quelle: acv PROFIL - Ausgabe 05-24

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