Veröffentlicht am: 20.09.2025 um 18:35 Uhr:
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Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, zum Vertrag des Nationalen Once-Only-Technical-Systems
» Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Meine Damen und Herren!
Wer hat es nicht schon erlebt: Bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen müssen Nachweise wie zum Beispiel die Geburtsurkunde umständlich herausgesucht und eingereicht werden – und das, obwohl der Nachweis den Behörden bereits vorliegt.
Ein behördenübergreifender Datenabruf ist derzeit nicht einfach möglich, schon gar nicht automatisiert; denn aktuell sind die Datenbestände der deutschen Verwaltungen technisch nicht vernetzt und auch nicht überall digital. Das kann und wird sich hoffentlich nun – mit Ihrer Zustimmung – mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System, kurz: NOOTS, ändern.
Das NOOTS soll Onlineportale in den Behörden, in den Ämtern mit den Datenquellen verbinden. Eine sichere und effiziente Vernetzung von Verwaltungsdaten ist also das Ziel. Anstatt die Nachweise und Daten erneut zu erheben, werden sie automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht.
Die Bundesregierung legt Ihnen mit diesem Gesetzentwurf die dafür notwendige Rechtsgrundlage, den NOOTS-Staatsvertrag, vor. Das NOOTS ist eine bundes- und länderübergreifende Infrastruktur. Das Grundgesetz sieht keine Kompetenzzuweisung für den Bund zum Aufbau des NOOTS vor. Deshalb haben der Bund und die Länder im Juni 2024 den IT-Planungsrat beauftragt, einen Staatsvertrag als Rechtsgrundlage auszuarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen haben der damalige Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Ihnen vorliegenden NOOTS-Staatsvertrag im Dezember letzten Jahres beschlossen.
Ziel ist es jetzt, ein gemeinsames, flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren. Es soll perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen ermöglichen, und zwar datensparsam, automatisiert, sicher, kostengünstig, bürokratiearm und ohne Profilbildung. Also, vom NOOTS-Staatsvertrag profitieren die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und auch die Verwaltungen. Wir gewährleisten Datenschutz und Datensicherheit, wir verringern den Bürokratieaufwand, und das kommt allen zugute.
Egal ob Geburtsnachweis oder Gewerbeschein, wir möchten erreichen, dass die Daten, die den Behörden bereits vorliegen, nicht noch einmal eingereicht werden müssen. Dadurch wird der gesamte Verwaltungsprozess beschleunigt. Das NOOTS ist deshalb ein wichtiger Baustein, die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltung. Sämtliche Daten werden über verschiedene Ebenen verfügbar und nutzbar gemacht.
Im NOOTS-Staatsvertrag werden nun die erforderlichen Regelungen für den Aufbau des Systems NOOTS getroffen. Es handelt sich bei der Umsetzung um eine Bund-Länder-Initiative. Mit dem Staatsvertrag verpflichten sich der Bund und die Länder, ihre öffentlichen Stellen, die Register, digital an das NOOTS anzuschließen und dann auch das NOOTS zu nutzen.
Zunächst wollen wir das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umsetzen. Wir schaffen damit aber auch den Anschluss an Europa, nämlich den Anschluss an das europäische Once-Only-Technical-System. Damit stellt der NOOTS-Staatsvertrag die Rechtsgrundlage für eine Datenverbindung dar, die Deutschland digitaler macht und uns gleichzeitig mit Europa verbindet.
Zum Inkrafttreten bedarf der beschlossene, unterzeichnete Staatsvertrag der Ratifikation. Er tritt in Kraft, sobald der Bund und elf Länder ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Die schnelle Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zum Ratifikationsgesetz des Bundes soll zu einem zügigen Inkrafttreten des NOOTS-Staatsvertrags beitragen. Wir als Bund wollen mit der Ratifikation ein positives, wichtiges Signal an die Länder senden.
Lassen Sie uns daher gemeinsam mit den Ländern vorangehen und diesen wichtigen Schritt für die Verwaltungsdigitalisierung unseres Landes gehen. Es sollte auch allen klar sein, dass wir danach noch viel Arbeit vor uns haben. Als neugegründetes Ministerium werden wir entschlossen die Zusammenarbeit gemeinsam mit den Ländern gestalten.
Also, das NOOTS ist ein wichtiger und zentraler Baustein für den verwaltungsübergreifenden nationalen und europäischen Datenaustausch. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag können wir die notwendige Rechtsgrundlage schaffen. Ich erhoffe mir daher sehr eine breite Unterstützung von Ihnen.
Vielen Dank. «
Quelle: Bulletin 53-4 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 30. Juni 2025