Veröffentlicht am: 15.11.2025 um 10:16 Uhr:

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Kölner Verkehrsbetriebe: KVB-Rad: Sperrzonen zur Unfallvermeidung schränken die Nutzung ein - bis 23.12.2025

Die Beachtung der Sperrzonen vermeidet Sonderentgelt in Höhe von 20 Euro

» In der Vorweihnachtszeit muss auf den großen Kölner Weihnachtsmärkten und in deren Umfeld mit einem hohen Besucheraufkommen gerechnet werden. Um Unfall-gefahren zu reduzieren, hat die Stadt Köln die Weihnachtmärkte auf dem Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz sowie deren Umfelder von der Ausleihe und Rückgabe von Leihfahrzeugen, wie z. B. dem Kölner Verkehrsbetriebe-Rad, ausgeschlossen. Dies betrifft auch die in den Sperrzonen befindlichen Stationen des Kölner Verkehrsbetriebe-Rades.

Dies gilt bereits zum Aufbau der Weihnachtsmärkte. Bis Dienstag, 23. Dezember, dürfen in den Sperrzonen keine Leihräder, E-Scooter, E-Mopeds etc. ausgeliehen oder zurück-gegeben werden. Die Durchfahrt auf Straßen und Radwegen abseits der Weihnachts-märkte und Fußgängerzonen ist jedoch gestattet.

Für die Nutzung des Kölner Verkehrsbetriebe-Rades wurden die Sperrzonen in die Software des Ortungs-systems eingearbeitet und entsprechende Stationen deaktiviert. Somit werden Nutzer, die das Kölner Verkehrsbetriebe-Rad in einer der Sperrzonen zurückgeben, automatisch mit einem Sonder-entgelt in Höhe von 20 Euro belastet.

Weitere Infos unter: www.kvb.koeln/weihnachten «


Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe - STA - vom 14. November 2025

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