Veröffentlicht am: 09.06.2026 um 11:13 Uhr:
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Auto und Verkehr: Parken
» Gibt es kein Schild oder keine Markierung, die Gehwegparken erlaubt, ist es verboten. In der Praxis gehen Behörden aber nicht immer gegen Verstöße vor. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat jetzt die Rechte von Anwohnern gestärkt. Sie können verlangen, dass etwas gegen Falschparkende unternommen wird, die die Gehwegbenutzung einschränken. Das heißt aber nicht, dass nach einer Privatanzeige nun jedes Auto abgeschleppt oder ein Bußgeld verhängt wird. Vielmehr sind Städte und Gemeinden gefordert, ein Parkkonzept zu entwickeln, das betroffene Viertel entlastet.
Weitere Infos: adac.de/parken-vorschriften «
Quelle: ADAC Motorwelt 04-2024