Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 18:34 Uhr:

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Denkmalschutz: Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen erneut geschwächt

Deutsche Stiftung Denkmalschutz kritisiert beschlossene Gesetzesänderung

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) übt scharfe Kritik an der vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Trotz einzelner Nachbesserungen sieht die Stiftung weiterhin erhebliche Risiken für den Schutz historischer Bausubstanz. Sie warnt vor Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten und einer Ungleichbehandlung von staatlichen und privaten Denkmaleigentümern.

» Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bewertet die vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Novelle des Denkmalschutzgesetzes kritisch. Die Änderungen, die im Rahmen der Landesbauordnungsnovelle beschlossen wurden und zum 1. September 2026 in Kraft treten sollen, könnten nach Auffassung der Stiftung den Denkmalschutz im Land weiter schwächen.

Gemeinsam mit dem Denkmalschutz-Bündnis NRW hatte die DSD bereits seit der Vorstellung des ersten Gesetzentwurfs vor den möglichen Folgen gewarnt. Zwar seien während des parlamentarischen Verfahrens einige ursprünglich vorgesehene Regelungen entschärft worden. So wurde etwa die geplante Verkürzung der Stellungnahmefristen für Denkmalfachämter teilweise zurückgenommen. Die grundlegenden Schwächen des Gesetzes bestünden jedoch fort.

Nach Ansicht der Stiftung wird insbesondere die Rolle unabhängiger Fachämter weiter geschwächt. Gleichzeitig müssten die kommunalen Denkmalbehörden, die an Weisungen gebunden sind, zusätzliche Aufgaben übernehmen. Bereits mit der Reform des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2022 sei der Einfluss fachlicher Expertise spürbar reduziert worden.

Besondere Sorge bereitet der DSD die Einführung von Sonderregelungen für Bundes- und Landesliegenschaften, die etwa für den Katastrophenschutz oder die Landesverteidigung genutzt werden könnten. Dadurch entstehe eine unterschiedliche Behandlung von Denkmalen in staatlichem Besitz und solchen privater oder kommunaler Eigentümer. Die Stiftung befürchtet, dass Bund und Land bei eigenen Denkmalen künftig andere Maßstäbe anlegen könnten als gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Dies könne das Vertrauen in die Vorbildfunktion staatlichen Handelns nachhaltig beeinträchtigen.

Kritisch bewertet die DSD zudem die vorgesehenen Erleichterungen für Infrastrukturvorhaben. Aus Sicht der Stiftung drohen dadurch Schutzlücken und zusätzliche Rechtsunsicherheiten. Eine einseitige Ausrichtung auf beschleunigte Verfahren könne langfristig zu Qualitätsverlusten, Fehlentscheidungen sowie höheren Folgekosten führen.

Auch das Gesetzgebungsverfahren selbst steht in der Kritik. Die Änderungen am Denkmalschutzrecht wurden nicht in einem eigenständigen Verfahren, sondern als Teil eines Bauordnungs-Mantelgesetzes behandelt. Nach Ansicht der DSD wird damit der Bedeutung des Denkmalschutzes als eigenständige verfassungsrechtliche Aufgabe des Landes nicht ausreichend Rechnung getragen.

„Denkmalschutz braucht sorgfältige Abwägung und verlässliche Verfahren, nicht zusätzliche Unsicherheit und Sonderregelungen. Der in Deutschland beispiellose Kurs der Verschlechterung im Denkmalschutz ist für das Land Nordrhein-Westfalen ein herber Verlust“, erklärt DSD-Vorstand Dr. Steffen Skudelny.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bekräftigt daher ihre Forderung, grundlegende Änderungen des Denkmalschutzrechts nur auf einer belastbaren fachlichen Grundlage vorzunehmen. Dies sei nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch mit Blick auf weitere aktuelle Reformvorhaben in den Denkmalschutzgesetzen der Länder von zentraler Bedeutung.

Alle Stellungnahmen der DSD unter: https://www.denkmalschutz.de/aktionen-stellungnahmen.html.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz-Bündnis NRW unter: https://denkmalschutz-erhalten.nrw/ «


Quelle: Pressemeldung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vom 21. Juli 2026 / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot

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