Veröffentlicht am: 16.12.2018 um 12:39 Uhr:

Tipp: Nach dem Einbruch

Immer wieder wird in Wohnungen eingebrochen. Deshalb hat die Wochenzeitung Kölner Wochenende ein paar Tipps veröffentlicht, was man nach einem Einbruch tun sollte, veröffentlicht...

» (dpa-mag). Hausratversicherungen kommen für Schäden infolge eines Einbruchs auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mitversichert sind in der Regel auch Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder dem Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder beschädigte Türen und Fenster.

Damit der Schaden ersetzt wird, muss der Einbruchsdiebstahl unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer gemeldet werden. Außerdem muss eine List über die bestohlenen und beschädigten Gegenstände angefertigt werden, die sogenannte Stehlgutliste.

Dabei ist der Neuwert des Diebesguts anzugeben und die Beute wie Uhr, Laptop oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Helfen kann es, wenn wertvoller Hausrat vorher dokumentiert wurde, zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege. Diese Unterlagen werden dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt. «


Quelle: Kölner Wochenende vom 16. Dezember 2017

Weitere Artikel zum Thema Tipp, die Sie auch interessieren könnten...

10 Profi-Tipps – Wintersport fotografieren

So gelingen Ihnen tolle Portraits - Stativ mitnehmen