Veröffentlicht am: 15.10.2018 um 12:29 Uhr:

Auto und Verkehr: Nutzung der Nebelbeleuchtung

Wissen Sie, wann Sie Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einschalten dürfen und wann Sie diese nicht einschalten dürfen? - Falls Sie sich nicht sicher sind, dann sollten Sie sich nachfolgenden Artikel, den ich im Kölner Wochenspiegel entdeckt habe, einmal durchlesen...

» (dpa-mag). Nebelschwaden, frühe Dunkelheit, Regen oder Schnee können die Sicht beim Autofahren gefährlich reduzieren. Doch was ist wann erlaubt? Nebelscheinwerfer bei Regen, Schlussleuchte bei Schnee? Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) klärt auf. Die rote Nebelschlussleuchte darf der Fahrer nur einschalten, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel bei weniger als 50 Meter liegt.

Ein Tipp zur Orientierung: Die Pfosten am Straßenrand sind in Deutschland in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Außerdem gilt bei dichtem Nebel: höchstens Tempo 50 fahren.

Manche Autos haben auch Nebelscheinwerfer. Sie dürfen Autofahrer nicht nur bei Nebel, sondern auch bei "erheblicher" Behinderung der Sicht durch Schnee oder Regen anschalten. Das ist nach gängiger Rechtsprechung der Fall, wenn die Sicht bei weniger als 150 Meter auf der Autobahn, weniger als 100 bis 120 Meter außerorts und weniger als 60 bis 70 Meter innerorts liegt, ergänzt der ARCD. Das Abblendlicht muss dann stets zusätzlich eingeschaltet werden. Wer vergisst, Schlussleuchte und Nebelscheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten, blendet andere und riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. «


Quelle: Kölner Wochenende vom 17. Januar 2018