Veröffentlicht am: 24.02.2019 um 10:00 Uhr:

Berufsleben: Gut sortiert ist halb beworben

Was bei Bewerbungen in die Bewerbungsmappe gehört und was nicht, das hängt von Ihrer aktuellen Situation ab. - Hierzu hat der Kölner Wochenspiegel ein paar Tipps veröffentlicht, die Sie hier nachlesen können...

» (dpa-mag). Bewerbungsunterlagen haben ein Verfalldatum. Nicht jedes Zeugnis und jede Angabe gehören also in Mappe oder Lebenslauf.

Doch was muss mit - und was nicht? Das ist vor allem eine Frage der Karrieresituation.

- Der Einsteiger: 16 Jahre alt, gerade fertig mit der Realschule – viel Material für den Lebenslauf gibt es da noch nicht. Hier geht es also weniger ums Aussortieren, mehr ums Zusammensuchen. Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten sollten angehende Azubis deshalb im Lebenslauf immer angeben, rät die Bundesagentur für Arbeit auf „Planet-Beruf.de“, im Idealfall mit einer schriftlichen Bestätigung in den Anlagen.

- Der Absolvent: Praktika, Nebenjobs, Auslandssemester und Projekte:
Spätestens nach dem Masterabschluss haben viele Studenten eine stattliche Anzahl von Lebenslauf-Stationen beisammen. Die sollte man Personalern nicht einfach unsortiert hinwerfen. „Den Lebenslauf müssen Sie für jeden Job neu gestalten“, sagt Bewerbungs- Coach Jürgen Hesse.

- Der Wechsler: Mitte 30, die ersten Stufen der Karriereleiter sind geschafft, neue Aufgaben winken. Spätestens jetzt haben Abizeugnis und Grundschulname in der Bewerbung nichts mehr verloren.
„Das ist dann sogar Anti-Werbung in eigener Sache“, sagt Hesse. „Weil es zeigt, dass Sie keinen Blick für das Wesentliche haben.“
Stattdessen gilt: Konsequent sortieren – also nur die letzten fünf bis zehn Jahre berücksichtigen und Anlagen auf höchstens zehn Seiten begrenzen.

- Der Aufsteiger: Was für reguläre Mitarbeiter gilt, gilt für zukünftige Führungskräfte umso mehr – und geht noch weiter. „Da geht es dann nicht nur darum, was sie gemacht haben“, sagt Prof. Brigitte Witzer, Coach für Führungskräfte. „Sondern auch um das, was sie können.“ Bewerber sollten also nachweisen können, dass sie sich zum Beispiel mit Innovations- oder Change Management auskennen.

- Der Rückkehrer: Nicht jeder Bewerber hat mit Mitte 40 mehrere Stationen für seinen Lebenslauf – zum Beispiel, weil er sich zwischendurch um die Kinder gekümmert hat. Die Fünf- bis Zehn-Jahres-Regel zum Aussortieren gilt dann nicht mehr, sagt Hesse: Was man vor der Pause gelernt und gemacht hat, gehört in die Bewerbung. Dazu sollten Bewerber aber auch Aushilfsjobs oder Ehrenämter aus der jüngsten Vergangenheit angeben – vom Kassenwart im Sportverein bis zum Vorsitz der Elternvertretung.

- Der Beinahe-Rentner: 40 Jahre bei einem Unternehmen — das war früher eher die Regel als heute. Blöd nur, wenn man dann plötzlich noch mal auf Jobsuche gehen muss, wegen Insolvenz des Arbeitgebers zum Beispiel.
„Auch da geht es dann im Lebenslauf darum, eine Entwicklung zu zeigen”, sagt Hesse. Also zum Beispiel, indem man die Tätigkeit beim Langzeit-Arbeitgeber detailliert nach Positionen und Aufgaben aufschlüsselt – und den Lebenslauf so etwas anfüttert. «


Quelle: Kölner Wochenspiegel vom 24. Februar 2018

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