Veröffentlicht am: 08.01.2019 um 12:27 Uhr:
Recht: Domains
» Wenn es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder falsche Tatsachenbehauptungen geht, haften Domain-Registrare wie Host-Provider. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 28 O 11/15). Auch sie können damit als Störer auf Unterlassung und Entfernung entsprechender Inhalte in Anspruch genommen werden. «
Quelle: iX 8/2015