Veröffentlicht am: 08.01.2019 um 12:27 Uhr:

Recht: Domains

Der eine oder andere wird sicher schon einmal den Begriff Störerhaftung gehört haben. - Zu diesem Thema gab es im Jahr 2015 eine Gerichtsentscheidung...

» Wenn es um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder falsche Tatsachenbehauptungen geht, haften Domain-Registrare wie Host-Provider. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 28 O 11/15). Auch sie können damit als Störer auf Unterlassung und Entfernung entsprechender Inhalte in Anspruch genommen werden. «


Quelle: iX 8/2015

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