Veröffentlicht am: 23.05.2019 um 22:13 Uhr:

Auto und Verkehr: So helfen Sie den Helfern

Die Situation: Sie erreichen als Erster eine Unfallstelle, sehen beschädigte Ausos und Verletzte. Was müssen Sie tun?

» Anhalten. Unbedingt! Unterlassene Hilfeleistung kann mit Geldstrafe und gar Gefängnis geahndet werden. Falls schon ein Ersthelfer da ist oder ein weiterer anhält: umso besser!

Absichern. Auch zum Selbstschutz erst Unfallstelle sichern. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck gut sichtbar aufstellen (lassen).

Lage checken. Wie viele Menschen sind verunglückt? Wie viele verletzt? Raucht oder brennt ein Auto? Drohen weitere Gefahren?

Notruf. 112 wählen. Die Leitstelle stellt systematisch alle relevanten Fragen.

Erste Hilfe. Tun Sie, was Sie können oder für richtig halten: Wer nach bestem Wissen und Gewissen hilft, wird für keinen möglichen Fehler rechtlich belangt.

Für jene, die im Stau stehen, gilt:
Rettungsgasse bilden! Wenn der Verkehr an einer Unfallstelle vorbeigeleitet wird, passieren Sie diese flüssig ohne Halt. Wer Retter durch Gafferei behindert oder verletzte filmt, begeht eine Straftat. «


Quelle: ADAC motorwelt 11/2018

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