Veröffentlicht am: 17.11.2019 um 14:07 Uhr:

Wirtschaft: Fiese Tricks

Beim Einkauf im Internet sollte man laut Winfried Warnke lieber einmal mehr genau hinschauen, als sich am Ende zu ärgern. - Warum, das lesen Sie hier...

» Vorweg, die meisten Verkäufer auf Online-Verkaufsplattformen sind von seriöser Natur. Aber, anders als beim direkten Fachhändler- oder Fotobörsenkauf, wo die Ware genau begutachtet werden kann, verleiten die anonymen Märkte zu fiesem Verhalten. Es ist nicht die große kriminelle Energie, sondern die kleine, versteckte Gaunerei, die den Käufer über den Tisch zieht. Wenn größere gewerbliche Händler wertvolle Ware als ungeprüft anbieten, gehen Sie davon aus, dass diese defekt ist. Grundfunktionen kann jeder Anbieter überprüfen. Einige Händler ersparen sich ausführliche und damit einklagbare Zustandsbeschreibungen und verwenden eigentlich gängige Abstufungen nach einem alphabetischen Ranking. Wer nun glaubt, mit der Einstufung „A“ neuwertige Gebrauchtware zu erwerben, irrt gewaltig. Irgendwo auf der Verkaufsseite erfährt der Kunde, dass die Eingruppierung bei AAA oder A+++ beginnt und die scheinbar tolle A-Ware Abnutzungsspuren im „normalen gebrauchten Maße“ aufweist. Der miese Trick, sich als ahnungsloser Fotolaie zu präsentieren, zieht sich durch viele Angebote, wohl in der Hoffnung, so besser Ramschware ohne Widerspruchsprobleme an den Mann zu bringen. Rufen Sie dann in der Chronik die getätigten Verkäufe auf, werden Sie von Hunderten von Fotoverkäufen überrascht. Foto-Konvolute scheinen den Schnäppchen-Instinkt beim Käufer magisch zu wecken. Trickreich reichern Anbieter diese Sammelsurien mit ein, zwei Leckerbissen an, die den Kauf des Rest-Schrotts schmackhaft machen sollen. Aber auch diese kleinen Leckerbissen sind kaputt. Hinterlistige Verkäufer sind wahre Wortakrobaten. Die so beruhigende Floskel „tadelloser Zustand“ wird nur auf das Äußere bezogen und technische Mängel sind vorprogrammiert, wenn sie nicht im Begleittext ausgeschlossen sind. Überhaupt, der Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen – gerade von privaten Käufern – ist ein Thema für sich. Wer offensichtlich Mängel verschweigt und sich auf den Status des Privatverkaufs berufen will, hat schlechte Karten. Auch wenn bei gewerblichen Online-Verkäufen ein Widerspruchsrecht besteht: Die Enttäuschung, der Ärger und Stress sind beim Käufer gewaltig. «


Quelle: Kolumne Winfried Warnke im fotoMAGAZIN 8/2016

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