Veröffentlicht am: 16.04.2022 um 17:34 Uhr:
Auto und Verkehr: Aufgefahren - Wer zahlt den Schaden bei einer Massenkarambolage?
» Bei Massenunfällen kann die Unfallursache häufig nicht mehr rekonstruiert werden. Deshalb regulieren die meisten Versicherungen hier freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Jeder Geschädigte bekommt seinen Schaden, unabhängig von der Schuldfrage, von der eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt. Der Schadensfreiheitsrabatt verschlechtert sich nicht. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es wurde kein Verursacher festgestellt, mindestens 40 Fahrzeuge waren beteiligt (ist der Unfallhergang schwer nachzuvollziehen, reichen 20), und es muss in einem "engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" gekracht haben. «
Quelle: ADAC motorwelt 03/2018