Veröffentlicht am: 01.02.2021 um 08:27 Uhr:

Auto und Verkehr: Pappnasen

"Darf ich im Fasching maskiert Autofahren?", wollte Paula M. aus Kleve vom ADAC wissen...

» Das kommt auf die Maskierung an. Es ist verboten, das Gesicht während der Fahrt zu verhüllen. Der Fahrer muss erkennbar bleiben. Erlaubt sind dagegen Gesichtsbemalungen und Schminke, ebenso Hüte und Kopfbedeckungen, die das Gesicht weitgehend freilassen. Wer "vermummt" am Steuer sitzt, riskiert ein Bußgeld von 60 €. Unabhängig davon darf die Sicherheit beim Autofahren generell durch die Kostümierung nicht gefährdet werden ($ 23 StVO), Sicht und Gehör zum Beispiel sollten nicht beeinträchtigt sein. «


Quelle: ADAC motorwelt 02/2019

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