Veröffentlicht am: 25.10.2024 um 21:59 Uhr:
Auto und Verkehr: Beleuchtung defekt - Wie lange darf ich mit nur einem Abblendlicht fahren?
» Auch wenn nur eine Seite ausfällt, müssen Sie das Abblendlicht umgehend reparieren lassen. Eine funktionierende und betriebsbereite Beleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob das Licht angeschaltet ist oder nicht. Hält die Polizei Sie auf, dürfen Sie unter Umständen nicht mehr weiterfahren und bekommen eine Mängelanzeige. Das heißt, Sie müssen die Beseitigung des Defekts im Anschluss z.B. bei einer Polizeidienststelle nachweisen. «
Quelle: ADAC motorwelt 3/2019