Veröffentlicht am: 19.11.2024 um 07:43 Uhr:
Recht: Kündigung wegen Hundeverbot?
» Gerade hatte sich Petra N. entschieden, einen Hund anzuschaffen, als ihr Vermieter seine einst erteilte Erlaubnis zur Haustierhaltung plötzlich widerrief. Entrüstet kündigte sie den Mietvertrag fristlos. Dass war zulässig, entschied das Landgericht Frankfurt (Oder). Der Vermieter war nicht berechtigt, die Genehmigung einseitig zu widerrufen.
Az. 16 S 25/23 «
Quelle: Freizeit Revue vom 10. Juli 2024