Veröffentlicht am: 20.11.2024 um 17:51 Uhr:
Recht: Senioren benachteiligt
» Als sich der 88-jährige Hans K. von seiner Hausbank eine Kreditkarte ausstellen lassen wollte, lehnte das Geldhaus dies ab: Die Rückzahlungsprognose sei angesichts seines hohen Alters ungünstig. Das war eine unzulässige Altersdiskriminierung, urteilte das Amtsgericht Kassel und verdonnerte die Bank dazu, dem älteren Herren 3000 € Entschädigung zu zahlen.
Az. 435 C 777/23 «
Quelle: Freizeit Revue vom 10. Juli 2024