Veröffentlicht am: 13.10.2024 um 09:27 Uhr:

Köln: Kapazitätserweiterung für die Linien 4, 13 und 18

Kölner Verkehrs-Betriebe verlängern weitere Haltestellen

» Die Kölner Verkehrsbetriebe- Haltestellen "Bocklemünd", "Weinsbergstraße/Gürtel", "Melatengürtel" und "Euskirchener Straße" sowie die Wendeanlage in Bocklemünd sollen ausgebaut und verlängert werden. Der Ausbau ist für die Umsetzung des Gesamtprojekts "Kapazitätserweiterung der Linien 4, 13 und 18" notwendig, das insgesamt 17 Haltestellen umfasst. Die Verwaltung legt dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 29. Oktober 2024 einen Beschluss für die Übertragung der Federführung an die Kölner Verkehrs-Betriebe (Kölner Verkehrsbetriebe) vor.

Die Haltestelle "Euskirchener Straße" muss dazu um drei Meter, die Haltestellen "Weinsbergstraße/Gürtel" und "Melatengürtel" um neun Meter und die Haltestelle "Bocklemünd" um zehn Meter verlängert werden, damit dort künftig längere Fahrzeuge eingesetzt werden können. Zusätzlich wird die Wendeanlage in Köln-Bocklemünd parallel zum Streckengleis neu gebaut, weil die vorhandenen Fahrsignale nicht versetzt werden können.

Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 1,74 Millionen Euro. Davon entfallen rund 800.000 Euro auf den städtischen Haushalt. Die Maßnahme ist grundsätzlich nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG) förderfähig. Der Fördersatz beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Abwicklung der Förderung wird nach der Änderung des Stadtbahnvertrags ebenfalls von der Kölner Verkehrsbetriebe übernommen.

Insgesamt umfasst das Projekt 17 Haltestellen der Linien 4, 13 und 18: Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Schlebusch, Odenthaler Straße, Leuchterstraße, Am Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Straße, Von-Sparr-Straße, Keupstraße, Grünstraße und Stegerwaldsiedlung.

Nach weiteren Gremienbeteiligungen soll der Rat der Stadt Köln am Donnerstag, 14. November 2024, entscheiden. «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - vom 10. Oktober 2024

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