Veröffentlicht am: 06.07.2025 um 17:15 Uhr:

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Köln: Stadt stimmt Abschluss einer Schiedsvereinbarung über NS-Raubgut zu

Rat sichert Opfern des Nationalsozialismus Teilnahme der Stadt an Verfahren zu

» Die Stadt Köln gibt ein sogenanntes stehendes Angebot zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut ab. Damit stimmt sie gegenüber allen Antragsberechtigten zu, ein Verfahren der gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit zu führen. Das hat der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Juli 2025, beschlossen.

Mit der Schiedsgerichtsbarkeit als einer in der Zivilprozessordnung erwähnten alternativen Form der Streitbeilegung wird die im Jahr 2003 geschaffene Beratende Kommission zur Vermittlung in Fällen von Differenzen zwischen Anspruchstellenden und Kulturgut bewahrenden Einrichtungen weiterentwickelt. Damit können Opfer des Nationalsozialismus beziehungsweise ihre Nachfahren nun in strittigen Rückgabefällen, in denen keine Einigungen mit den Museen oder ihren Trägern erzielt werden können, einseitig ein Schiedsgerichtsverfahren anrufen. Anders als die Empfehlungen der Beratenden Kommission haben die Entscheidungen der Schiedsgerichte einen rechtsverbindlichen Charakter.

Stefan Charles, Beigeordneter für Kunst und Kultur: "Die Stadt Köln hat mit der Einrichtung einer museumsübergreifenden Stelle im Kulturdezernat 2007 die Provenienzforschung als dauerhafte Aufgabe etabliert und sich damit der historischen Verantwortung gestellt. Ich bin froh, dass die Stadt auf der Grundlage der proaktiven Forschungen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für rund 25 Kunstwerke gütliche Einigungen mit den Anspruchstellenden erzielen konnte. Gleichzeitig bin ich dankbar, dass mit der Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit die Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung in schwierigen Fällen weiterentwickelt worden sind."

Das Verfahren mit einem Schiedsgericht aus fünf Personen, mit einer Schiedsordnung und einem Bewertungsrahmen ist vom Bund, von den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der "Jewish Claims Conference" entwickelt worden. In der Vergangenheit hat die Stadt Köln in lediglich zwei Fällen aufgrund unzureichender Quellenlage zur Herkunft von Kunstwerken die Beratende Kommission angerufen, die nun durch eine Schiedsgerichtsbarkeit abgelöst wird. Die Stadt Köln wird sich auch weiterhin unvermindert dafür einsetzen, gütliche Einigungen mit den Anspruchstellenden zu erzielen. «


Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw - vom 4. Juli 2025

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