Veröffentlicht am: 13.07.2025 um 10:45 Uhr:
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Köln: 5.000 Wahlhelfer*innen gesucht
» Es wird ein Superwahlsonntag: Am 14. September 2025, finden die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl statt, bei denen ein*e neue*r Oberbürgermeister*in, die 90 Mitglieder des Rates der Stadt Köln, der neun Bezirksvertretungen (insgesamt 171 Mitglieder) und außerdem 22 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Köln für fünf Jahre gewählt werden. Eine mögliche Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeister*in wird am Sonntag, 28. September 2025, abgehalten.
Für die Durchführung der Wahlen sucht die Stadt Köln noch Wahlhelfer*innen zum Auszählen der Stimmen. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Wahlhelfenden-Akquise sind die Anmeldezahlen aktuell rückläufig. Für die reibungslose Durchführung der Wahlen benötigt das Wahlamt der Stadt Köln insgesamt rund 8.500 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Bisher konnten rund 3.500 Wahlhelfer*innen für die Haupt- und Stichwahl verbindlich eingeteilt werden.
Kurz vor Beginn der Sommerferien fehlen der Stadt noch rund 5.000 Wahlhelfer*innen. Dem Wahlamt liegen zwar noch einige Anmeldungen vor, allerdings kommt es regelmäßig kurz vor Wahlen zu Absagen, die ebenfalls bei der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen. Das Wahlamt der Stadt Köln hofft daher weiterhin auf ein großes ehrenamtliches Engagement der Kölner Bürger*innen.
Im Gegensatz zur bevorstehenden Kommunal- und Integrationsratswahl war die Resonanz zur vergangenen Bundestagswahl enorm: Innerhalb weniger Wochen hatten sich mehr Personen als Wahlhelfer*innen angemeldet, als benötigt wurden. Das Wahlamt ruft daher auch all diejenigen dazu auf, die zur Bundestagswahl nicht berücksichtigt werden konnten, sich erneut als Wahlhelfer*innen zu bewerben.
In Köln sind nach derzeitigem Stand zur Kommunalwahl etwa 813.000 Kölner*innen wahlberechtigt, zur Wahl des Integrationsrates werden es wieder etwa 307.000 Kölner*innen sein, die in einem der 503 Urnenstimmbezirke oder per Brief- beziehungsweise Direktwahl ihre Stimme abgeben können.
Als Wahlhelfer*innen unterstützen können alle wahlberechtigten Kölner*innen ab 16 Jahren. Auch wahlberechtigte Personen, die nicht in Köln wohnen, haben die Möglichkeit, sich in Köln als Wahlhelfer*innen zu engagieren.
Bis zu 190 Euro Erfrischungsgeld
Wahlhelfer*innen erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld, das sich je nach Funktion unterscheidet. Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten beispielsweise für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 80 Euro. Wer sich von Beginn an auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September 2025 als Wahlhelfer*in anmeldet, erhält zusätzlich zum Erfrischungsgeld einen Bonus in Höhe von 30 Euro. Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten also für einen Einsatz an beiden Wahlwochenenden ein Erfrischungsgeld in Höhe von 190 Euro. Für die Teilnahme an einem verpflichtenden Workshop erhalten diese darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro.
Besonderheiten des Einsatzes bei der Integrationsratswahl
Für die Auszählung der Integrationsratswahl werden ebenfalls noch viele helfende Hände gesucht. Die Auszählung der Integrationsratswahl findet ausschließlich im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse in Deutz statt, nicht in den Wahlräumen. Aus organisatorischen Gründen beginnt der Einsatz nicht mittags, sondern am späten Nachmittag gegen 18 Uhr. Er wird voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden dauern. Hierfür erhalten die Wahlhelfer*innen ein erhöhtes Erfrischungsgeld. Mitmachen können alle zur Kommunalwahl wahlberechtigten Kölner*innen sowie die Kölner*innen, die ausschließlich zur Integrationsratswahl wahlberechtigt sind. Die Stadt freut sich daher insbesondere auch über Anmeldungen von Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte, die sich bei der Auszählung der Integrationsratswahl einbringen.
Alle Informationen zum Erfrischungsgeld sowie zu den möglichen Einsatzorten und Aufgaben sind unter wahlhelfende.koeln abrufbar. «
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns - vom 11. Juli 2025