Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:23 Uhr:
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Recht: Die 5 wichtigsten Rechtsfragen im Alltag - Diesmal: Verkehrsunfall
» Ist es im Straßenverkehr zu einem Zusammenstoß mit Personen oder einem Auto gekommen, gilt zuerst: Anhalten, Verletzten helfen, Informationen bereitstellen, den Vorfall dokumentieren oder die Polizei rufen. Doch wer kommt für die Schäden auf? "Grundsätzlich haftet der Halter des Fahrzeugs", so Rechtsanwalt Solmecke, "die Ersatzpflicht" ist davon unabhängig, ob der Halter selbst oder eine andere Person am Steuer saß." Im Regelfall übernimmt die Haftpflicht des Halters die Kosten. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa Alkohol am Steuer, darf sie Zahlungen aber kürzen. Ein Fahrer, der nicht Halter des Fahrzeugs ist, haftet nur dann, wenn er den Unfall verschuldet hat und man ihm vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorwerfen kann.
Buchtipp: Prof. Christian Solmecke, Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst, Yes Verlag, 400 Seiten, 19,99 Euro «
Quelle: Bettina Koch in der HÖRZU vom 5. Juni 2026