Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 13:51 Uhr:

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Bundesregierung: Kabinett beschließt Wettbewerbsrechtsreform: Mehr Flexibilität für Medienunternehmen

Die Bundesregierung will Medienunternehmen im digitalen Strukturwandel stärken. Mit der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen Presseverlage, private Rundfunkanbieter und öffentlich-rechtliche Sender künftig leichter kooperieren können. Ziel ist es, wirtschaftliche Stabilität zu fördern und die Medienvielfalt in Deutschland langfristig zu sichern.

» Das Bundeskabinett hat die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Weg gebracht. Die Reform enthält mehrere medienpolitische Anpassungen, die insbesondere Presseverlagen, privaten Rundfunkanbietern und öffentlich-rechtlichen Sendern neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit eröffnen sollen. Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags zur Stärkung der Medienbranche um.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßte die Reform als wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Medienlandschaft. Angesichts des steigenden Wettbewerbsdrucks im digitalen Umfeld würden Medienunternehmen künftig mehr Spielraum erhalten, um sich durch Kooperationen, Sanierungen oder Fusionen neu aufzustellen.

„Mit den medienpolitischen Anpassungen der Gesetzesnovelle verschaffen wir Medienunternehmen deutlich mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Stabilisierung“, erklärte Weimer. Die Reform leiste zugleich einen wichtigen ordnungspolitischen Beitrag zum Erhalt der dualen Medienordnung in Deutschland.

Ein Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Ausweitung bestehender Kooperationsmöglichkeiten. Während Zeitungs- und Zeitschriftenverlage bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen zusammenarbeiten dürfen, um die Pressevielfalt zu sichern, sollen vergleichbare Regelungen künftig auch für private Rundfunkanbieter gelten. Dadurch sollen wirtschaftliche Synergien erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden.

Auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht die Reform Erleichterungen vor. Kooperationen zwischen Rundfunkanstalten, die der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags dienen, sollen künftig ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen werden. Damit will der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit schaffen und gemeinsame Projekte erleichtern.

Darüber hinaus stärkt die Novelle die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern. Bei kartellrechtlichen Prüfungen soll künftig stärker berücksichtigt werden, welchen Beitrag Kooperationen zur Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen digitalen Plattformen und anderen Medienanbietern leisten. Die bereits im Medienstaatsvertrag angelegte Zusammenarbeit soll dadurch leichter umgesetzt werden können.

Für private Rundfunkunternehmen wird zudem ein spezielles Verfahren beim Bundeskartellamt geschaffen. Dieses soll schneller rechtliche Klarheit darüber schaffen, ob geplante Kooperationen mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren.

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Fusionskontrolle. Die Umsatzschwellen, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse kartellrechtlich angemeldet werden müssen, sollen angehoben werden. Dadurch wird die Zahl der meldepflichtigen Vorgänge reduziert. Diese Entlastung kommt insbesondere mittelständischen Medienunternehmen zugute.

Zusätzlich werden die Voraussetzungen für sogenannte Sanierungsfusionen vereinfacht. Presse- und Zeitschriftenverlage erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Zusammenschlüsse oder strukturelle Neuausrichtungen zu bewältigen.

Mit der Wettbewerbsrechtsnovelle reagiert die Bundesregierung auf die tiefgreifenden Veränderungen des Medienmarktes. Die Reform soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Basis von Presse und Rundfunk zu stärken und gleichzeitig die Medienvielfalt als wesentlichen Bestandteil der demokratischen Öffentlichkeit zu sichern. «


Quelle: Pressemitteilung BKM-67 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Juli 2026 / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)

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