Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 17:27 Uhr:

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Bundesregierung: Mehr Transparenz im Schlachthof: Bundesregierung reformiert das Tierschutzgesetz

Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes will die Bundesregierung den Schutz von Nutztieren bei der Schlachtung stärken. Kern der Reform ist die verpflichtende Videoüberwachung in großen Schlachthöfen. Landwirtschaftsminister Alois Rainer sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz, wirksamere Kontrollen und größeres Vertrauen in die Lebensmittelwirtschaft.

» Die Bundesregierung hat eine Novellierung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die insbesondere auf mehr Transparenz und Kontrolle in Schlachtbetrieben abzielt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer stellte die geplanten Änderungen am 9. Juli 2026 im Deutschen Bundestag vor und betonte die Verantwortung von Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft für einen respektvollen Umgang mit Tieren.

Nach den Worten des Ministers gehört die Schlachtung untrennbar zur Fleischproduktion, die für die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin selbstverständlich sei. Daraus erwachse jedoch die Verpflichtung, Tiere entlang ihres gesamten Lebenswegs artgerecht zu behandeln – von der Haltung bis zur Schlachtung.

Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in großen Schlachthöfen. Die Maßnahme soll dort greifen, wo nach Angaben des Ministers mehr als 90 Prozent aller Tiere geschlachtet werden. Erfasst werden sollen sämtliche sensiblen Bereiche der Betriebe, darunter die Entladung der Tiere, die Warteställe und die eigentlichen Schlachtvorgänge.

Rainer bezeichnete die Videoüberwachung als wirksames Instrument zur Verbesserung des Tierwohls. Mehr Kontrolle bedeute in diesem Zusammenhang zugleich mehr Transparenz, mehr Verantwortung und einen besseren Schutz der Tiere. Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, welche Folgen Verstöße gegen Tierschutzvorschriften haben könnten – sowohl für die betroffenen Tiere als auch für das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Branche.

Gleichzeitig hob der Minister hervor, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe bereits heute verantwortungsvoll arbeite und die gesetzlichen Vorgaben einhalte. Die neuen Regelungen seien daher auch ein Schutz für jene Unternehmen, die ihre Verantwortung ernst nähmen. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstoße, müsse künftig mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

Bei der Ausgestaltung der Reform setzt die Bundesregierung nach eigenen Angaben auf Verhältnismäßigkeit. Kleinere Betriebe sollen nicht generell zur Videoüberwachung verpflichtet werden, um zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden. Unabhängig davon sollen Kontrollen bei konkreten Verdachtsfällen weiterhin konsequent durchgeführt werden.

Der Minister zeigte sich überzeugt, dass die geplanten Maßnahmen sowohl dem Tierwohl als auch dem Vertrauen in die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft zugutekommen werden. Die Reform solle nicht nur Missstände verhindern, sondern auch nachvollziehbare Standards schaffen und die Akzeptanz der Branche in der Öffentlichkeit stärken.

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes setzt die Bundesregierung damit auf eine Kombination aus gezielter Kontrolle und mehr Transparenz, um den Schutz von Nutztieren weiter auszubauen und das Vertrauen in die Erzeugung tierischer Lebensmittel zu festigen. «


Quelle: Rede von Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer zur Änderung des Tierschutzgesetzes vor dem Deutschen Bundestag am 9. Juli 2026 (Bulletin 71-4) / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot

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