Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 18:30 Uhr:

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Bundesregierung: Rosenburg-Ausstellung in Magdeburg: Hubig mahnt zu historischer Verantwortung und Wachsamkeit für die Demokratie

Zum Abschluss der Rosenburg-Wanderausstellung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Bedeutung der historischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Kontinuitäten in der Nachkriegsjustiz hervorgehoben. Die Erinnerung an vergangenes Unrecht sei unverzichtbar, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Gegenwart zu schützen.

» Mit einem eindringlichen Appell für historische Verantwortung und demokratisches Engagement hat Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Finissage der Rosenburg-Wanderausstellung in Magdeburg begleitet. Im Mittelpunkt ihrer Rede stand die Bedeutung der Auseinandersetzung mit den personellen und institutionellen Kontinuitäten zwischen dem nationalsozialistischen Justizsystem und dem frühen Bundesministerium der Justiz.

Hubig betonte, dass der Blick auf die deutsche Geschichte gerade in einer Zeit internationaler Krisen und gesellschaftlicher Spannungen von zentraler Bedeutung sei. Die Lehren aus der Vergangenheit seien unverzichtbar, um die Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat frühzeitig zu erkennen. Wer historische Erfahrungen verdränge, verliere die Orientierung für die Gegenwart und die Fähigkeit, demokratische Institutionen wirksam zu schützen.

Die Ministerin verwies auf das sogenannte Rosenburg-Projekt, das seit 2012 die Geschichte des Bundesjustizministeriums in den Jahren 1950 bis 1973 wissenschaftlich untersucht. Benannt ist das Projekt nach dem damaligen Dienstsitz des Ministeriums, der Rosenburg in Bonn-Kessenich. Die Forschungsergebnisse wurden 2016 in der Studie „Die Akte Rosenburg“ veröffentlicht und seit 2017 in einer internationalen Wanderausstellung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Besonders eindrucksvoll seien die Erkenntnisse über die personellen Verflechtungen zwischen der NS-Justiz und dem frühen Bundesjustizministerium. Zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder sowie frühere Angehörige nationalsozialistischer Institutionen hätten nach dem Krieg zentrale Funktionen im Ministerium übernommen und teilweise großen Einfluss auf die Rechtspolitik der jungen Bundesrepublik ausgeübt.

Als Beispiel nannte Hubig den Juristen Eduard Dreher, der während der NS-Zeit als Staatsanwalt tätig gewesen war und später eine bedeutende Karriere im Bundesjustizministerium machte. Die Ministerin verwies auf dessen Rolle bei Gesetzesänderungen, die dazu beitrugen, dass zahlreiche Beihilfetaten zu nationalsozialistischen Verbrechen verjährten. Der Fall stehe exemplarisch für die weitreichenden Folgen personeller Kontinuitäten in staatlichen Institutionen.

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Geschichte, dass demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien nicht allein durch Gesetze gesichert werden können. Juristinnen und Juristen müssten lernen, Recht kritisch zu reflektieren und „gesetzliches Unrecht“ zu erkennen. Deshalb sei die Beschäftigung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem SED-Unrecht inzwischen fest im Jurastudium verankert worden.

Darüber hinaus werden die Erkenntnisse des Rosenburg-Projekts auch in der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums genutzt. Ziel sei es, das Bewusstsein für die besondere Verantwortung staatlicher Institutionen und ihrer Beschäftigten zu stärken.

Hubig verband ihre Ausführungen mit einem deutlichen Plädoyer für den Schutz der Demokratie. Demokratien scheiterten nicht allein durch den Einfluss autoritärer Kräfte, sondern vor allem dann, wenn zu wenige Menschen bereit seien, für demokratische Werte einzustehen. Angriffe auf demokratische Institutionen, Bedrohungen der Zivilgesellschaft und Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen erforderten eine entschlossene gesellschaftliche Antwort.

Die Rosenburg-Ausstellung verstehe sich daher nicht nur als historische Dokumentation, sondern auch als Beitrag zur politischen Bildung. Sie solle Verantwortungsbewusstsein fördern und die Besucherinnen und Besucher dazu ermutigen, aktiv für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einzutreten.

Zum Abschluss ihrer Rede warb die Ministerin für ein gemeinsames Engagement zur Stärkung demokratischer Strukturen. Die deutsche Geschichte zeige, wie wichtig eine kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sei. Zugleich mache sie deutlich, dass die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat eine dauerhafte Aufgabe bleibe. «


Quelle: Rede der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, bei der Finissage der Rosenburg-Wanderausstellung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg am 17. Juni 2026 (Bulletin 61-4) / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)

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