Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 18:00 Uhr:

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Bundesregierung: Neue KI-Regeln: Mehr Transparenz für künstlich erzeugte Inhalte

Seit dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Deepfakes und bestimmte mit künstlicher Intelligenz erzeugte Texte müssen künftig als solche erkennbar sein. Gleichzeitig sollen Ausnahmen sicherstellen, dass Kunst, Medien und journalistische Arbeit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

» Mit neuen Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz will die Europäische Union für mehr Klarheit im Umgang mit digital erzeugten und manipulierten Inhalten sorgen. Die seit dem 2. August geltenden Vorgaben sollen es Bürgerinnen und Bürgern erleichtern zu erkennen, ob sie mit einem KI-System interagieren oder ob Bilder, Videos, Audiodateien und bestimmte Texte mithilfe von KI erzeugt oder verändert wurden.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer begrüßt die Regelungen als wichtigen Schritt für mehr Verlässlichkeit im digitalen Raum. „Dass nun EU-weit bestimmte Transparenzpflichten gelten, ist ein wichtiger Meilenstein“, erklärte er. Mehr Transparenz könne das Risiko von Täuschungen und die Verbreitung irreführender KI-generierter Inhalte verringern.

Deepfakes und bestimmte KI-Texte müssen gekennzeichnet werden

Von den neuen Vorgaben erfasst werden unter anderem Deepfakes. Damit sind täuschend echt wirkende Bild-, Audio- oder Videoinhalte gemeint, die mithilfe Künstlicher Intelligenz erzeugt oder manipuliert wurden. Auch bestimmte KI-generierte Texte, die der Information der Öffentlichkeit dienen, fallen unter die Transparenzpflichten.

Die Regelungen betreffen dabei nicht allein die Anbieter bestimmter KI-Systeme. Sie richten sich ebenfalls an Betreiber, die solche Systeme eigenverantwortlich einsetzen. Damit können die Vorgaben für zahlreiche Unternehmen und Institutionen der Kultur- und Kreativwirtschaft relevant werden. Die Pressemitteilung nennt unter anderem Verlage, Rundfunkveranstalter, Film- und Fernsehproduktionen, Museen und andere Kultureinrichtungen.

Ausnahmen für Kunst und Journalismus

Gleichzeitig sehen die Vorgaben Ausnahmen vor, um die Kunst- und Pressefreiheit zu berücksichtigen. Sind KI-generierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte eindeutig als unecht beziehungsweise unauthentisch erkennbar, entfällt nach Angaben der Bundesregierung die Kennzeichnungspflicht.

Für satirische Bildmontagen und Spielfilme können erforderliche Hinweise so gestaltet werden, dass sie die Wahrnehmung des jeweiligen Werks nicht beeinträchtigen. Bei journalistischen Beiträgen kann die Kennzeichnungspflicht entfallen, wenn die Inhalte vor ihrer Veröffentlichung angemessen kontrolliert werden und eine Redaktion die Verantwortung übernimmt.

Für Wolfram Weimer ist diese Balance entscheidend. Die Ausnahmen zugunsten der Kunst- und Pressefreiheit seien ein wichtiger Bestandteil einer praxistauglichen Regulierung. Insgesamt bezeichnete er die KI-Verordnung als Baustein eines europäischen Ordnungsrahmens, „der Innovation ermöglicht, Verantwortung schafft und Kreative stärkt“.

Zur Unterstützung bei der Umsetzung stellt die Europäische Union nach Angaben der Bundesregierung unter anderem Leitlinien, einen Verhaltenskodex, häufig gestellte Fragen sowie Icons für die Kennzeichnung bereit.

Die neuen Regeln markieren damit einen weiteren Schritt bei der Regulierung Künstlicher Intelligenz in Europa. Im Zentrum steht der Anspruch, den Einsatz von KI für Nutzerinnen und Nutzer transparenter zu machen und zugleich ausreichende Freiräume für kreative und journalistische Arbeit zu bewahren. «


Quelle: Pressemitteilung BKM-72: „Neue Transparenzpflichten für KI in Deutschland“, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, 6. August 2026 / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)

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