Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 13:26 Uhr:

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Spam und Co.: Vier Millionen Pfund aus dem Nichts: Warum diese Erbschafts-Mail Spam ist

Eine überraschende Nachricht verspricht dem Empfänger vier Millionen britische Pfund. Dafür soll zunächst lediglich der vollständige Name an eine Gmail-Adresse geschickt werden. Was nach einem unverhofften Vermögen klingt, weist typische Merkmale eines Erbschaftsbetrugs auf. Vor allem die unbeklärte Herkunft des Geldes, widersprüchliche E-Mail-Adressen und die Aufforderung zur Herausgabe persönlicher Daten sollten sämtliche Alarmglocken läuten lassen.

» Millionenversprechen ohne nachvollziehbaren Grund

Die Nachricht ist denkbar kurz: Ein „nicht eingeforderter Betrag“ von vier Millionen GBP sei mit dem Namen des Empfängers verknüpft. Wer das Geld hinterlassen hat, warum ausgerechnet der Empfänger anspruchsberechtigt sein soll und welche Institution das Vermögen verwaltet, bleibt vollkommen offen.

Genau solche unverhofften Millionenversprechen sind ein bekanntes Betrugsmuster. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt vor Nachrichten, in denen angebliche Anwälte oder Erbenermittler Verbraucher über Millionenerbschaften informieren. Wer darauf eingeht, könne anschließend mit Forderungen nach Verwaltungsgebühren, Steuern oder anderen Zahlungen konfrontiert werden.

Auch die Verbraucherzentrale beschreibt solche Erbschaftsversprechen als typische Form des Vorschussbetrugs. Dabei werden große Geldsummen in Aussicht gestellt, bevor später angebliche Gebühren, Steuern, Anwaltskosten oder Kosten für Dokumente verlangt werden.

Schon die Absenderadresse macht misstrauisch

Ein besonders deutlicher Hinweis steckt im Absender. Die Nachricht erscheint unter dem Namen Silvana Tenreyro, wurde aber über die Adresse weddings@mcleanavenueband.com verschickt. Bereits der Bestandteil „weddings“ wirkt für eine angebliche Angelegenheit über ein Millionenvermögen völlig unpassend.

Noch auffälliger: Antworten sollen nicht einmal an diese Adresse gehen. Stattdessen wird der Empfänger aufgefordert, seinen vollständigen Namen an silvanatenreyrompc@gmail.com zu senden.

Damit treten in einer extrem kurzen Nachricht gleich zwei unterschiedliche, nicht erkennbar zu einer Bank, Kanzlei oder Nachlassverwaltung gehörende E-Mail-Adressen auf. Eine nachvollziehbare Erklärung dafür liefert der Absender nicht.

Persönliche Daten als erster Schritt

Bemerkenswert ist außerdem, dass zunächst nur der vollständige Name verlangt wird. Gerade diese scheinbar harmlose Forderung kann die Hemmschwelle zum Antworten senken.

Die Watchlist Internet warnt bei unerwarteten Erbschaftsversprechen ausdrücklich davor, persönliche Daten preiszugeben. Bei der beschriebenen Betrugsmasche werden Opfer im weiteren Verlauf unter anderem nach persönlichen Angaben, Ausweiskopien oder Bankverbindungen gefragt. Später können Forderungen nach angeblichen Gebühren oder Steuern folgen.

Dass in der vorliegenden Mail bislang noch kein Geld verlangt wird, spricht daher nicht für ihre Seriosität. Die aktuelle Nachricht kann lediglich der erste Schritt der Kontaktaufnahme sein.

„Dringende Ansprüche“ sollen eine schnelle Reaktion provozieren

Auch die sprachliche Formulierung „für dringende Ansprüche“ ist auffällig. Sie suggeriert Handlungsdruck, obwohl weder eine Frist noch eine rechtliche Grundlage für die angebliche Forderung genannt werden.

Bei einem tatsächlichen Erbfall wären vielmehr überprüfbare Informationen entscheidend: Wer ist der Erblasser? Warum besteht ein Anspruch? Wer verwaltet den Nachlass? Unter welchem Aktenzeichen läuft der Vorgang? Keine dieser grundlegenden Angaben findet sich in der Nachricht.

Klassische Merkmale eines Erbschafts-Scams

Das Gesamtbild ist daher eindeutig verdächtig:

  • Extrem hohe Geldsumme: Ohne Vorwarnung werden vier Millionen britische Pfund versprochen.

  • Keine Erklärung: Weder Erblasser noch Bank, Nachlassverwaltung oder Rechtsgrund des Anspruchs werden genannt.

  • Unplausible Absenderadresse: weddings@mcleanavenueband.com passt nicht zum behaupteten Anlass.

  • Abweichende Antwortadresse: Persönliche Daten sollen an ein Gmail-Konto geschickt werden.

  • Abfrage persönlicher Informationen: Als erster Schritt wird der vollständige Name verlangt.

  • Erzeugter Handlungsdruck: Die angeblichen Ansprüche werden ohne nähere Erklärung als „dringend“ bezeichnet.

  • Bekanntes Betrugsmuster: Verbraucherorganisationen warnen ausdrücklich vor unerwarteten Millionenerbschaften per E-Mail.

Fazit: Nicht antworten und keine Daten übermitteln

Die Nachricht sollte als Spam und als möglicher Versuch eines Erbschafts- beziehungsweise Vorschussbetrugs behandelt werden. Empfänger sollten nicht antworten und weder persönliche Daten noch Ausweisdokumente oder Bankinformationen übermitteln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei entsprechenden Vorschussbetrugs-Nachrichten, nicht zu antworten und den Absender zu blockieren.

Das vermeintliche Millionenvermögen dient dabei vor allem als Köder. Der entscheidende Warnhinweis lautet: Wenn eine völlig unbekannte Stelle überraschend ein Vermögen verspricht und dafür zunächst persönliche Informationen verlangt, ist äußerste Vorsicht geboten. «


Quelle: FJL mit Hilfe von Copilot (KI) am 19. September 2026

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