Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 09:05 Uhr:

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Bundesregierung: Nachrichtendienste vor umfassender Reform: Kabinett beschließt neue Befugnisse für BND und Verfassungsschutz

Die Bundesregierung will das Nachrichtendienstrecht grundlegend erneuern. Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz sollen mehr Möglichkeiten bei technischer Aufklärung, Datenanalyse und aktiven Maßnahmen gegen Bedrohungen erhalten. Gleichzeitig soll die Kontrolle der Dienste stärker beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden.

» Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung handelt es sich um die umfangreichste grundlegende Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Geschichte der Bundesrepublik.

Die Bundesregierung reagiert damit nach eigenen Angaben auf Bedrohungen durch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und verdeckte Aktivitäten fremder Mächte. Bundesministerin Nina Warken, Beauftragte für die Nachrichtendienste, erklärte, die Dienste benötigten zusätzliche operative Fähigkeiten und Befugnisse. Zugleich solle die Kontrolle gestärkt und damit das Vertrauen in den staatlichen Schutz erhöht werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht die Reform als Antwort auf veränderte sicherheitspolitische Bedrohungen.

Neue Regeln für technische Aufklärung

Einen Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bilden erweiterte Möglichkeiten zur technischen Aufklärung. Für Zugriffe auf informationstechnische Systeme sollen künftig differenzierte gesetzliche Vorgaben gelten, die sich an der jeweiligen Eingriffstiefe orientieren. Die Bundesregierung nennt dabei als Beispiele Maßnahmen gegen vernetzte Geräte wie intelligente Kühlschränke und deutlich eingriffsintensivere Zugriffe auf privat genutzte Mobiltelefone.

Auch die strategische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes soll verändert werden. Nach dem Entwurf dürfte der BND erhobene Inhaltsdaten zunächst sechs Monate und Metadaten bis zu zwölf Monate ohne vorherige Sichtung speichern. Dadurch sollen Daten bei plötzlich eintretenden Krisen rückwirkend ausgewertet und beispielsweise für die Information der Bundesregierung oder die Zusammenarbeit mit europäischen Partnerdiensten genutzt werden können.

Künstliche Intelligenz und biometrische Analyse

Erweitert werden sollen außerdem die Möglichkeiten zur Datenanalyse und -verarbeitung. Der Gesetzentwurf schafft nach Angaben der Bundesregierung Rechtsgrundlagen für biometrische Bildabgleiche, den Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie die Verarbeitung von Daten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken.

Gleichzeitig sollen Informationen einfacher an andere Behörden und private Stellen übermittelt werden können. Beim BND betrifft dies insbesondere den Datenaustausch mit der Bundeswehr, der erweitert und vereinfacht werden soll.

BND soll unter Voraussetzungen aktiv eingreifen können

Eine wesentliche Neuerung betrifft sogenannte aktive Maßnahmen. Der BND soll grundsätzlich ein aufklärender Nachrichtendienst bleiben, aber zusätzliche Befugnisse erhalten, um bei unmittelbar erkannten Gefahren einzugreifen. Als Beispiele nennt die Bundesregierung das Löschen von Opferdaten in IT-Systemen von Hackergruppen oder Eingriffe in Warenlieferungen.

Bei einer spezifischen Gefährdungslage sollen noch weitergehende Maßnahmen möglich werden. Unter Kontrolle des Unabhängigen Kontrollrats könnte der BND dem Gesetzentwurf zufolge beispielsweise in IT-Systeme von Chemiewaffenlaboren oder Drohnenfabriken eindringen, um Produktionsabläufe zu sabotieren. Auch Server staatlicher Hackergruppen oder von Desinformationsakteuren könnten abgeschaltet oder unbrauchbar gemacht werden.

Für das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht der Entwurf ebenfalls aktive Einwirkungsmöglichkeiten vor. Sie sollen bei besonderen Bedrohungslagen greifen und auf Gegenstände begrenzt sein. Voraussetzung ist laut Entwurf zudem, dass der Zweck nicht durch das Tätigwerden einer anderen Stelle erreicht werden kann.

Mehr Befugnisse, aber auch gebündelte Kontrolle

Die erweiterten Möglichkeiten der Nachrichtendienste sollen von einer Neuordnung der Rechtskontrolle begleitet werden. Zuständigkeiten, die bislang auf unterschiedliche Kontrollorgane verteilt sind, sollen beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt werden.

Dieser soll künftig unter anderem für die Vorabkontrolle eingriffsintensiver Erhebungsmaßnahmen zuständig sein und Aufgaben der bisherigen G10-Kommission übernehmen. Hinzukommen soll die nachgelagerte Kontrolle der Datenverarbeitung sowie die Überprüfung aktiver Maßnahmen. Entsprechend der erweiterten Zuständigkeiten soll auch der Kontrollrat selbst personell und fachlich ausgebaut werden.

Zudem ist der Unabhängige Kontrollrat gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium unmittelbar berichtspflichtig. Nach Darstellung der Bundesregierung soll dadurch auch die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist damit eine weitreichende Neuordnung des deutschen Nachrichtendienstrechts auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf verbindet deutlich ausgeweitete technische und operative Möglichkeiten für BND und Verfassungsschutz mit einer stärkeren Zentralisierung der unabhängigen Kontrolle. «


Quelle: Pressemitteilung 147: „Bundeskabinett beschließt Reform des Rechts der Nachrichtendienste“, Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, 12. August 2026 / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)

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