Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 19:00 Uhr:
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Bundesregierung: Über 3 Millionen Euro für Schloss Mosigkau und das Gotische Haus
» Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt setzen ihre gemeinsame Unterstützung für das UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz fort. Bei einem Besuch in Schloss Mosigkau überreichten Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra symbolische Förderbescheide für zwei bedeutende Kulturdenkmäler der Region.
Im Mittelpunkt steht die Sanierung des Westlichen Kavalierhauses des Schlossensembles Mosigkau. Für das Vorhaben stehen insgesamt rund 5,1 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund übernimmt davon 2,55 Millionen Euro, das Land Sachsen-Anhalt trägt denselben Betrag bei.
Nach Angaben von Wolfram Weimer zählt Schloss Mosigkau zu den letzten weitgehend erhaltenen Rokokoensembles Mitteldeutschlands. Besonders hervorzuheben ist die nahezu vollständig erhaltene barocke Gemäldehängung im Galeriesaal mit Werken flämischer und holländischer Meister. Die Förderung soll dazu beitragen, diesen kulturhistorisch bedeutsamen Ort für kommende Generationen zu bewahren.
Die Maßnahme ist Teil des Masterplans Bau- und Gartendenkmalpflege für das Gartenreich Dessau-Wörlitz. Bund und Land haben dafür einen langfristigen Finanzierungsrahmen geschaffen und stellen über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 75 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, die Kulturlandschaft zu erhalten, zu restaurieren und weiterzuentwickeln.
Zusätzlich wurde ein weiterer Förderbescheid für das Gotische Haus in Wörlitz übergeben. Der Bund unterstützt die Restaurierung mit 500.000 Euro. Mit den Mitteln sollen die historischen Innenräume instand gesetzt werden, damit sie künftig wieder vollständig für Ausstellungen genutzt werden können.
Wolfram Weimer bezeichnete das Gotische Haus als eines der bedeutendsten Bauwerke der deutschen Neogotik. Die 13 historischen Schauräume mit ihren Gemälden und kunstvoll gestalteten Wandoberflächen machten das Gebäude zu einem besonderen Kulturort. Die Restaurierung solle sicherstellen, dass dieser Charakter auch in Zukunft erhalten bleibt.
Mit den Förderungen unterstreicht die Bundesregierung ihr Ziel, kulturelle Einrichtungen und Denkmäler von nationaler Bedeutung langfristig zu sichern. Die Investitionen sollen dazu beitragen, bedeutende Zeugnisse deutscher Kunst-, Kultur- und Architekturgeschichte für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten und ihre Substanz dauerhaft zu bewahren. «
Quelle: Pressemitteilung BKM-81 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. August 2026 / Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung / textuell aufbereitet mit Hilfe von Copilot (KI)